Bundesgericht bestätigt Weko-Busse gegen PubliGroupe

Die Werbevermarkterin PubliGroupe muss für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz definitiv 2,5 Millionen Franken Busse zahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Unternehmens abgewiesen und den Entscheid der Wettbewerbskommission bestätigt.

Die Publicitas ist eine Tochterfirma der PubliGroupe (Archiv).

Bild: Keystone

Lausanne. – Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte 2007 festgestellt, dass die PubliGroupe SA auf dem Markt für die Vermittlung und den Verkauf von Inseraten und Werberaum in Schweizer Printmedien eine marktbeherrschende Stellung einnehme und diese missbraucht habe.

Verschiedenen kleinen Unternehmen sei zu Unrecht eine Entschädigung für vermittelte Inserate verweigert worden. Als Sanktion verhängte die Weko 2,5 Millionen Franken Busse. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht den Entscheid der Weko bestätigt.

An ihrer Sitzung vom Freitag hat die II. Öffentlichrechtliche Abteilung die Beschwerde der PubliGroupe mit drei zu zwei Richterstimmen abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass PubliGroupe mit ihrem Verhalten gegen Artikel 7 des Kartellgesetzes (KG) verstossen hat.

Nach Ansicht der Richtermehrheit konnte und musste PubliGroupe wissen, dass sie mit ihrem Verhalten wettbewerbsrechtlich nicht korrekt handelt. Zwei der Richter bezweifelten allerdings, ob die fragliche Bestimmung des KG bestimmt genug formuliert ist, damit das Unternehmen sein Verhalten daran hätte messen können.

Die Höhe der Busse ist gemäss Gericht nicht zu beanstanden. Die Weko hatte bei deren Festlegung berücksichtigt, dass PubliGroupe ihr Verhalten noch während des Verfahrens korrigiert hatte. Zur PubliGroupe gehören die Tochterfirmen Publicitas, Publicitas Publimedia, Publicitas Publimag und Publicitas Mosse.

Der Entscheid schliesse eine mehr als zehnjährige Phase der Unsicherheit ab, teilte PubliGroupe am Freitag mit. Das Unternehmen nehme den Entscheid des Bundesgerichts mit Bedauern zur Kenntnis.

Die PubliGroupe hielt weiter fest, der Entscheid beruhe auf Marktverhältnissen, wie sie sich vor fast einem Jahrzehnt präsentiert hätten und die nicht mehr aktuell seien. Seither habe es in der Medien- und Werbewelt beträchtliche Umwälzungen gegeben. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 29.06.2012, 16:22 Uhr
  • Webcode: 2403945
 

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