Börsenbetrug wird künftig EU-weit bestraft

Mit geheimen Informationen können Insider an der Börse Millionen verdienen. Solchen Zockern und Betrügern will die EU ab 2014 das Handwerk legen. Insiderhandel und die Manipulation von Aktienkursen soll dann in allen Staaten unter Strafe stehen.

Insiderhandel an der Börse soll EU-weit bestraft werden (Symbolbild).

Bild: Keystone

Kopenhagen. – Wer an der Börse betrügt oder Aktienkurse manipuliert, muss künftig in allen EU-Ländern mit Strafen rechnen. Auf gemeinsame strafrechtliche Standards haben sich die EU-Justizminister am Freitag in Kopenhagen verständigt.

Das Strafmass für Insiderhandel und die Manipulation von Börsenkursen soll aber den Ländern selbst überlassen bleiben. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission müssen Händler eine Höchststrafe von mindestens fünf Millionen Euro fürchten, Firmen zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.

In Deutschland beispielsweise drohen Händlern oder Vorständen, die geheime Informationen für ihre Wertpapiergeschäfte nutzen und damit Geld verdienen, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder hohe Geldbussen. In manchen EU Länder steht dies aber nur teilweise oder gar nicht unter Strafe. So verfolgt Bulgarien solche Taten gar nicht; Finnland, Tschechien, Slowakei und Estland nur zum Teil.

An den internationalen Finanzmärkten haben es Betrüger daher leicht. Der dänische Justizminister, Morten Bodskov, dessen Land derzeit den Vorsitz im EU-Ministerrat führt, sagte: «In den vergangenen Jahren und insbesondere während der Krise haben wir gesehen, dass Kriminelle über Grenzen hinweg aktiv sind.»

Nun will die EU die Schlupflöcher mit gemeinsamen Mindestregeln auf europäischer Ebene stopfen. Wenn sich die Minister in diesem Jahr einigen und das Parlament zustimmt, könnten die Vorschriften frühestens 2014 EU-weit in Kraft treten.

Laut Gesetzentwurf sollen die Mitgliedsstaaten auch Anstiftung und Beihilfe zu solchen Taten ahnden - also wenn jemand von Tipps eines Insiders profitiert. Seit Ausbruch der Finanzkrise hat die EU ein ganzes Bündel an Massnahmen zur Kontrolle der Finanzmärkte vorgelegt, darunter Auflagen für den riskanten Handel mit Derivaten sowie für Hedge-Fonds-Manager und ein Verbot für Wetten auf Staatsanleihen.

Mindeststrafen wollen die EU-Minister in dem neuen Gesetz nicht vorschreiben. Denn vielen Ländern ist es wichtig, Strafen wie Geldbussen oder Gefängnisstrafen selbst festzulegen. Eine Geldbusse soll laut Gesetzentwurf mindestens so hoch sein wie der Gewinn aus dem Betrug. (sda)

  • Quelle: sda
  • Datum: 27.01.2012, 16:25 Uhr
  • Webcode: 1346269

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