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Basler Kantonalbank: Keine Kenntnis von Verfahren in den USA

Der Basler Kantonalbank (BKB) ist nichts davon bekannt, dass sie wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung ins Visier der US-Justiz geraten sein soll. «Von einem in den Medien erwähnten Verfahren des US-Justizdepartements gegen die Basler Kantonalbank ist der BKB offiziell nichts bekannt», teilte die Bank am Montag mit.

Südostschweiz
27.12.10 - 20:26 Uhr

Basel. – Vor Weihnachten hatte ein bankunabhängig arbeitender Schweizer Vermögensverwalter vor einem Gericht in Miami zugegeben, reichen Amerikanern bei Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Unter anderem war ihm laut Anklage vorgeworfen worden, Schwarzgeld von Konten der UBS zur BKB verschoben zu haben. Er hatte von 1995 bis 2008 für UBS gearbeitet.

Die Basler Kantonalbank arbeite wie viele andere Banken auch mit unabhängigen Vermögensverwaltern zusammen, erklärte die BKB weiter. Die Bank führe Konten und Depots und der Verwalter trete als Bevollmächtigter des Kunden auf. Über konkrete Kundenbeziehungen dürfe die Bank aufgrund des Bankgeheimnisses nichts sagen.

Die BKB habe nie Kunden in den USA beraten oder Aktivitäten entfaltet, die der Verkürzung von Steuerpflichten hätten dienen können, erklärte die Bank weiter. Es seien auch keine Anzeichen erkennbar, dass BKB-Mitarbeiter unter Verletzung interner Weisungen je solche Aktivitäten unternommen hätten. Das Geschäft mit US-Personen sei nie ein Zielmarkt der Bank gewesen. Mit einem Anteil von 1,5 Prozent (enspricht rund 500 Mio. Fr.) am Gesamtkundenvermögen sei das Geschäft auch relativ unbedeutend. (sda)

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