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Banken wehren sich gegen Swiss Finish

Die Schweizer Bankiers wollen verhindern, dass das Bankwesen in der Schweiz zu stark reguliert wird. Die Banken seien bereit, bestimmte internationale Regeln zu übernehmen, nicht jedoch darüber hinaus gehende Bestimmungen, hiess es am Dienstag am Bankiertag in Zürich.

Südostschweiz
16.09.14 - 14:12 Uhr

Zürich. – «Ja zu Äquivalenz - nein zu einem systematischen Swiss Finish», fasste Patrick Odier, Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung, die Haltung der Schweizer Banken zu den laufenden Gesetzesprojekten des Bundes zusammen, welche die Finanzindustrie betreffen.

Der Widerstand des Verbands richtet sich vor allem gegen gewisse Bestimmungen, die mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) neu eingeführt werden sollen. Beide Gesetze sind zurzeit in der Vernehmlassung. Zudem will sich die Bankiervereinigung gegen eine zu enge Auslegung der Masseneinwanderungsinitiative wehren.

Bei den Gesetzesvorlagen Fidleg und Finig unterstütze der Verband zwar das Ziel, den Anlegerschutz zu verbessern und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzdienstleister zu schaffen, sagte Odier. «Jedoch ist es zwingend notwendig, eine Anzahl Massnahmen zu korrigieren, die die Wettbewerbsfähigkeit abträglich sind.»

Gegen Verbandsklage und Prozesskostenfonds

So wehrt sich der Verband beim Fidleg unter anderem gegen die Einführung der Verbandsklage , die so genannte Beweislastumkehr und die Schaffung eines Prozesskostenfonds. Der Fonds würde Kosten übernehmen, wenn ein vor Gericht unterlegener Kunde seinen Fall an die nächst höhere Instanz weiterzieht. Mit der Umkehr der Beweislast, müssten Kunden nicht mehr eine Falschberatung durch die Bank beweisen, sondern die Bank die korrekte Beratung.

Diese vorgesehenen Gesetzesbestimmungen benachteiligten die Banken, so der Verband. Wolle der Gesetzgeber daran festhalten, müssten diese Bestimmungen für alle Branchen gelten.

Beim Finig kritisiert die Bankiervereinigung das Ausmass der Gesetzesanpassungen und deren Ausrichtung. So sei es nicht nötig, die ganze Gesetzesarchitektur des Finanzsektors anzupassen, um die internationalen Standards zu erfüllen. Die Unterstellung der unabhängigen Vermögensverwaltern unter die Aufsicht der Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) könne auch über die Einführung eines einfachen Gesetzes erreicht werden.

Ebenfalls zeigt sich der Verband erstaunt, dass die Weissgeldstrategie des Bundes im neuen Gesetz festgeschrieben werden soll. Diese Strategie habe der Verband bereits 2013 deutlich abgelehnt, weil sie keinem internationalen Standard entspreche und darum den Schweizer Finanzplatz benachteilige.

Gegen Kontingente für Grenzgänger

Die Bankiervereinigung will sich auch dafür einsetzen, dass durch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Wettbewerbsfähigkeit der Banken eingeschränkt wird. Der Bundesrat solle bei der Umsetzung die bestehenden Spielräume nutzen und zum Beispiel die Zahl der Grenzgänger und Kurzaufenthalter nicht kontingentieren.

Einen beherzten Einsatz für den Finanzplatz erwarten die Banken vom Bundesrat auch beim Marktzugang in die EU. Die Bankiervereinigung sieht zwar ein, dass das angestrebte Dienstleistungsabkommen mit der EU kurzfristig nicht zustande kommen wird. In einer ersten Phase sei es darum notwendig, dass der Bundesrat bilaterale Abkommen anstrebe, sagte Odier. Konkret nannte der Präsident Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Der Bundesrat hat das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig) Ende Juni in die Vernehmlassung geschickt. Das Fidleg soll den Schutz der Anleger und Bankkunden verstärken, das Finig die Aufsicht vereinheitlichen und sie auf Finanzverwalter ausdehnen. Die Bankiervereinigung hat ihre Vernehmlassungsantwort zu beiden Vorlagen noch nicht eingereicht. (sda)

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