Banken müssen bei Krediten die Schraube anziehen

Seit dem 1. Juli haben die Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten strengere Richtlinien zu befolgen. Dies betrifft vor allem den Anteil von Pensionskassengeld und die verschärfte Pflicht zur Amortisation.

Wie hier im Churer Böschengut werden derzeit viele neue Wohnbauten erstellt.

Bild: Norbert Waser

Chur. – «Für Wohneigentum muss länger gespart werden.» Unter diesem Titel wies der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) kürzlich auf die seit dem 1. Juli 2012 geltende neue Richtlinie für die Vergabe von Hypothekarkrediten hin, die von den Banken auf Drängen des Bundes eingeführt wurde.

Zehn Prozent echte Eigenmittel

Die von der Finanzmarktaufsicht genehmigte Selbstregulierung der Banken soll eine dämpfende Wirkung im Hypothekarbereich haben. Dass diese bereits spürbar ist, hat Marktleaderin Graubündner Kantonalbank (GKB) in ihrem kürzlich veröffentlichten Halbjahresabschluss 2012 bestätigt. «Punktuelle Verschärfungen der Vergabekriterien im selbst genutzten Wohnbau haben das Wachstum in einem dynamischen Markt verlangsamt», heisst es dort. Trotzdem sind die Hypothekarforderungen der GKB im ersten Halbjahr 2012 um 224 Millionen Franken oder 1,9 Prozent weiter gestiegen und haben erstmals die Marke von zwölf Milliarden Franken überschritten.

Die einschneidenste Massnahme bei der Vergabe von Hypothekarkrediten betrifft die Anrechnung von Geld aus der Pensionskasse (Vorbezug oder Verpfändung). Da müssen die Banken die Schraube anziehen und mindestens zehn Prozent «echte» Eigenmittel verlangen.

Länger sparen

Damit ist die Hürde für eine Bankfinanzierung etwas höher geworden. «Der Traum vom Wohneigentum ist nicht ausgeträumt, für das Wunschobjekt muss jedoch länger gespart werden», schreibt der HEV in seinem Newsletter.

Etwas verschärft worden ist auch die Amortisationsregelung. Künftig muss eine Hypothek in 20 Jahren zwingend auf zwei Drittel des Belehnungswertes amortisiert werden. Neu bleibt bei der Vereinbarung von Rückzahlungen der Hypothek auch weniger Spielraum, indem der Amortisationsbeginn nicht mehr aufgeschoben werden kann. (nw)

  • Quelle: suedostschweiz.ch
  • Datum: 09.08.2012, 09:50 Uhr
  • Webcode: 2559626
 

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