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Argentinien will im Schuldenstreit US-Gericht umgehen

Argentinien will im Schuldenstreit mit Hedgefonds einen US-Gerichtsbeschluss umgehen. Wie Präsidentin Cristina Fernández am Dienstagabend erklärte, sollen Gläubiger ihre Anleihen gegen neue Schuldtitel eintauschen können, die dann unter argentinisches Recht fallen.

Südostschweiz
20.08.14 - 11:50 Uhr

Buenos Aires. – Die Regierung werde eine Gesetzesvorlage einreichen, um die Bank of New York als Verwalterin durch die landeseigene Banco Nación zu ersetzen. Die vorgestellten Pläne schmälern nach Ansicht von Experten die Aussicht auf eine zügige Rückkehr Argentiniens an die internationalen Kapitalmärkte.

Der Konflikt mit den Hedgefonds geht auf die Staatspleite Argentiniens im Jahr 2002 zurück. Während sich die Regierung in den Folgejahren mit den meisten Gläubigern auf einen Schuldenerlass und einen Umtausch von Anleihen einigte, kauften die Hedgefonds Schuldtitel mit einem hohen Abschlag, um nun die volle Summe zu fordern. Dies lehnt Argentinien ab.

Ein US-Gericht hatte Anfang August angewiesen, dass die Inhaber argentinischer Anleihen nur dann ausgezahlt werden dürfen, wenn die Regierung auch Hedgefonds bedient. Diese haben sich einer Umschuldungsvereinbarung nicht angeschlossen.

Auszahlung blockiert

Konkret blockierte US-Richter Thomas Griesa die Auszahlung von 539 Mio. Dollar Zinsen der Auslandsschuld, die Argentinien der Bank of New York Mellon (BNYM) am 26. Juni überwiesen hatte.

Die Massnahme war Folge des Urteils Griesas, nach dem Argentinien den klagenden US-Hedgefonds NML Capital und Aurelius rund 1,65 Mrd. Dollar für den Nominalwert von Staatspapieren zahlen sollte, die nicht in die Umschuldungen eingegangen waren.

Argentinien weigert sich, den Hedgefonds mehr anzubieten, als was für die restlichen 92,4 Prozent der Auslandschulden nach der Staatspleite von 2001 unter starken Abstrichen ausgehandelt worden ist.

Die sogenannte RUFO-Klausel («Rights Upon Future Offers») würde im Fall einer Befolgung des Urteils Griesas alle Gläubiger berechtigen, dieselbe Rückzahlung des Nominalwerts der Bonds einzufordern, was für Argentinien unbezahlbar sei, argumentiert die Regierung.

Die Auszahlungsvollmacht der BNYM soll zurückgenommen werden. Die von Fernández angekündigte Gesetzesvorlage sieht ausserdem vor, dass auch den 7,6 Prozent der Gläubiger, die nicht die Umschuldungen akzeptiert hatten - unter ihnen die klagenden Hedgefonds -, auf einem Treuhandkonto der argentinischen Zentralbank Auszahlungen mit denselben Abstrichen der Umschuldung bereitgestellt werden. (sda)

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