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Abtransport aus Steinbruch Carlag in Vals ist bewilligt

Der Auflad und Abtransport von rund 150 Kubikmeter Stein im Steinbruch Carlag in Vals ist rückt näher. Das Bundesgericht ist auf Beschwerden von drei Anwohnern gar nicht eingetreten.

Südostschweiz
03.01.14 - 07:52 Uhr

Lausanne/Vals. – Der Streit um den Steinbruch Carlag in Vals ist ein Dauerbrenner. Seit Jahren ist es der Valser Naturstein AG untersagt, im Steinbruch Carlag weiter Steine abzubauen. Dies wird erst – wenn überhaupt – nach einer Änderung der Nutzungsplanung möglich sein. Im Dezember 2011 reichte die Valser Naturstein AG das Gesuch ein, im Steinbruch bereits abgebaute Steinblöcke aufzuladen und abzutransportieren (Ausgabe vom 22. November 2011).

Laut der Eingabe handelt es sich um rund 150 Kubikmeter Stein, die im Steinbruch lagern. Die Steine würden mittels Pneulader auf Lastwagen geladen und abtransportiert. Dabei wäre etwa mit 40 bis 50 Lastwagenfahrten zu rechnen.

Kompliziertes Verfahren

Gegen dieses Gesuch erhoben mehrere Anwohner Einsprache. Die Gemeinde Vals hiess die Einsprachen im April 2012 gut und wies das Gesuch der Valser Naturstein AG auf Abtransport der Steine ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Bündner Verwaltungsgericht gut. Es wies den Streit an die Gemeinde zurück, und zwar mit der Anweisung, das Gesuch um Abtransport der Steine mit dem Antrag auf Bewilligungserteilung an die kantonale Fachstelle zur Prüfung und Erledigung weiterzuleiten.

Dagegen erhoben die Anwohner Einsprache ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne traten nicht auf die Beschwerde ein. Dies mit der Begründung, der Entscheid des Verwaltungsgerichts sei ein Zwischenentscheid und deshalb nicht anfechtbar. Denn bevor ein Abtransport stattfinden könne, müsse das Amt für Raumentwicklung zuerst eine Bewilligung erteilen.

Bewilligung erteilt

Da dies nun inzwischen geschehen ist und auch die Gemeinde Vals ihren Segen zum Abtransport der Steine gegeben hat, dürfte die Valser Naturstein AG bald einmal zur Tat schreiten und die Steinblöcke zum Abtransport auf Lastwagen laden. Die drei Anwohner müssen die Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen und der Valser Naturstein AG für das Verfahren vor Bundesgericht 3000 Franken überweisen. (tzi)

Urteil 1C_643/2012 vom 6. Dezember 2013.

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