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Bündner wollen Schranken für booking.com

Hoteliers sollen die «Knebelverträge» von ausländischen Buchungsplattformen umgehen, fordert der Bündner Hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig. Ständerat Stefan Engler verlangt ein Verbot dieser Verträge.

Südostschweiz
06.10.16 - 13:37 Uhr
La Quotidiana

Die Online-Buchungsplattform booking.com hat Marktmacht. Anders als auf dem freien Markt, wo Nachfrage und Angebot den Preis bestimmen, werden gut 70 Prozent der online gebuchten Übernachtungen in der Schweiz über diese abgewickelt. Tendenz steigend. Dies berichtete am Mittwoch der «Tages-Anzeiger» mit Verweis auf eine Marktstudie der Walliser Hochschule für Wirtschaft und Tourismus. Der Anteil der online getätigten Hotelbuchungen beträgt heute bereits über ein Fünftel. Auch hier mit steigender Tendenz.

Knebelverträge für Hotels 

Solche Buchungsplattformen sind nun Gegenstand eines Vorstosses des Ständerats Pirmin Bischof. Dieser fordert ein Verbot von «Knebelverträgen der Onlinebuchungsplattformen». Plattformen wie booking.com verbieten den angeschlossenen Hotels vertraglich, auf der hoteleigenen Website günstigere Angebote zu tätigen als auf der kommerziellen Plattform. Das ist die Kehrseite der für den Kunden verlockend klingenden «Bestpreisgarantie».
Derlei Vertragsklauseln sollen verboten werden. Mit 21 Ständeräten hat knapp die Hälfte der kleinen Kammer die Motion unterzeichnet – darunter auch der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler.

Alternativlose Onlineplattformen

Hotelleriesuisse stellt sich klar hinter die Forderung der Motion Bischof. Denn an Onlineplattformen führt heute kein Weg mehr vorbei, wie Hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig klarstellt. «Wer da nicht mitmacht, ist schlicht nicht existent.» Gerade wenn neue Gäste aus dem Ausland gewonnen werden sollen.

Umstrittener Weko-Entscheid

An ebendieser Bestpreisklausel stört sich auch Ständerat Engler. Schweizer Hoteliers gerieten gegenüber der europäischen Konkurrenz ins Hintertreffen, weil die Bestpreisklausel in vielen Ländern verboten worden sei – oder entsprechende Bemühungen im Gang seien: darunter etwa Deutschland, Frankreich, Schweden und Italien. Wenig Verständnis hat Engler auch für die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko): Diese hatte die Bestpreisklausel für zulässig erklärt. Billigere Angebote dürfen die Hotels gemäss Weko nur auf anderen Onlineplattformen platzieren – nicht aber auf der eigenen Website. «Dadurch wird der Wettbewerb, für den sich die Weko eigentlich starkmachen müsste, nur eingeschränkt.» Verlierer sei der Kunde, so Engler. Denn die an die Plattformen zu entrichtende Kommission werde vorab in die Übernachtungspreise eingerechnet – und vom Kunden bezahlt.

Saftige Kommission

Für die Kundenvermittlung verlangen booking.com und andere Plattformen Abgaben zwischen zwölf und rund 25 Prozent, wie Norbert Hörburger von der Churer Hochschule für Technik und Wirtschaft sagt. Graubünden sei mit seinen über 750 Hotelbetrieben und den jährlich rund fünf Millionen Logiernächten ein interessanter Markt, so Hörburger. Aber die Plattformen seien auch für die hiesigen Gastgeber interessant, weil dadurch auch Vertriebskosten eingespart werden können.

In Graubünden liege der Anteil der über Internetplattformen gebuchten Logiernächte bei rund zehn Prozent, schätzt Hotelleriesuisse-Präsident Züllig. Auch hier erhielten kommerzielle Plattformen das bei Weitem grösste Stück des Kuchens – zu genannten Kosten. Alternativen stünden indes bereit. Seit über 20 Jahren betreiben Hotelleriesuisse, Schweiz Tourismus, die SBB und die RhB unter stc.ch die gemeinsame Plattform Switzerland Travel Centre, deren Daten übrigens auch das Portal shop.graubuenden.ch von Graubünden Ferien speisen. Der Marktanteil sei immer noch bescheiden, so Züllig, obwohl die Kommission mit zehn Prozent deutlich tiefer angesetzt sei. Das liege auch an den Hoteliers, die – der grösseren Reichweite wegen – etwa booking.com bevorzugten. Obwohl es über die Plattform stc.ch im Gegensatz zur eigenen Website möglich wäre, günstigere Preise anzubieten als etwa über booking.com, soZüllig.

Telefonisch wäre es günstiger

Nebst den eigenen Verbandsmitgliedern wendet sich Hotelleriesuisse auch an die Kunden. Im Rahmen einer Kampagne der europäischen Hoteliervereinigung sollen die Gäste dafür sensibilisiert werden, direkt beim jeweiligen Gastgeber zu buchen. Denn bei Buchungen übers Telefon gelten die «Knebelklauseln» nicht. (gmd)

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