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Prio­ra ver­liert vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat mit Entscheid vom 9. September eine Beschwerde von Remo Stoffels Priora Airport Immobilien AG gegen die Flughafen Zürich AG und das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation abgewiesen, wie die romanische Tageszeitung «La Quotidiana» berichtete.

Südostschweiz
23.09.16 - 10:05 Uhr
La Quotidiana

Im November 2015 hatte die Priora im Verfahren über die Plangenehmigung für den Bau einer neuen Frachthalle sowie Enteignung eines ihr gehörenden Grundstücks ein Ausstandsbegehren gegen sechs Mitarbeiter des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) gestellt.

Aufgrund der seit Jahren andauernden fachlichen Zusammenarbeit zwischen dem Bazl und dem Flughafen Zürich bestünden persönliche Beziehungen zwischen den betreffenden Mitarbeitern, so die Priora. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass das Bazl das vorliegende Plangenehmigungs- beziehungsweise Enteignungsgesuch der Flughafen Zürich AG unvoreingenommen beurteilen könne.

Das Gericht hält nun fest, es würden bei objektiver Betrachtung keine Umstände vorliegen, die für einen Anschein der Befangenheit sprechen würden. Die Verfügung der Vorinstanz vom Februar, mit welcher das Ausstandsbegehren der Priora abgewiesen worden sei, erweise sich als rechtmässig. Die Beschwerde sei als unbegründet abzuweisen.

Gegen diesen Entscheid kann die Priora beim Bundesgericht in Lausanne rekurrieren. (so)

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