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Freispruch für RhB-Kritiker

Nach drei Jahren ist Urs Huber vom Bezirksgericht Bernina vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Für den Lokführer endet damit eine Odyssee, die eng mit der RhB verknüpft ist.

Südostschweiz
09.02.16 - 19:47 Uhr
La Quotidiana

Ein Hungerstreik, eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie und eine Strafanzeige wegen Nötigung musste Huber seit 2011 über sich ergehen lassen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Graubünden den ehemaligen RhB-Lokführer am 24. Juni 2015 des mehrfachen Versuchs der Nötigung schuldig gesprochen. Erst am 7. Dezember 2015 kam das erlösende Urteil vom Bezirksgericht Bernina: Freispruch.

Die Geschichte ist komplex und lang. Gemäss Huber hatte eigentlich alles mit einer Meldung über Unregelmässigkeiten angefangen. «Meine Schreiben an die Geschäftsführung über Vorschriftsverletzungen und Bremsprobleme einiger Züge sind weitgehend ignoriert worden», erzählt er. Im August 2012 wurde Huber freigestellt, Verhandlungen mit dem damaligen Direktor Hans Amacker endeten ohne Ergebnis.  Huber protestierte mit einem fünftägigen Hungerstreik und informierte auch die Medien.

«Zum Schutz der eigenen Mitarbeitenden»

Die Reaktion der RhB auf den Hungerstreik war eine Strafanzeige. «Die RhB sah sich auch nach Rücksprachen mit externen Fachleuten leider aufgrund der Gesamtsituation gezwungen, gegen Herrn Huber Strafanzeige einzureichen. Dies zum Schutz der eigenen Mitarbeitenden sowie auch von Herrn Huber selbst», schreibt Andreas Bass, Mitglied der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung ging damals von einer «Selbst- und Fremdgefährdung» aus. In der Folge hat die Staatsanwaltschaft gegen Huber eine Strafuntersuchung eröffnet und ihn verurteilt. Das Urteil des Bezirksgerichts Bernina wird nun nicht angefochten. (fh)

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