×

Julius Bär legt Steuerstreit mit USA bei

Julius Bär kann den Steuerstreit mit den USA definitiv hinter sich lassen. Die Bank hat mit dem US-Justizministerium ein Abkommen für die Beilegung abgeschlossen. Die Busse, um sich vom Verfahren freizukaufen, beträgt wie erwartet 547,25 Millionen Dollar.

Südostschweiz
05.02.16 - 02:33 Uhr
La Quotidiana

Julius Bär gab den Abschluss der Vereinbarung, eines Deferred Prosecution Agreement, in der Nacht auf Freitag bekannt. Die Bank schreibt in ihrem Communiqué zudem von "wichtigen Fortschritten", welche zwei Mitarbeiter erzielt hätten, die in den USA angeklagt seien. Details dazu nannte die Bank nicht.

Laut der Nachrichtenagentur AP erklärten sich die zwei Banker am Donnerstag vor Gericht schuldig, US-Steuerzahlern beim Verstecken von Einkommens- und Vermögenswerten geholfen zu haben. Die zwei Männer hätten den Behörden ihre Kooperation zugesichert.

Auch die Anwälte der Bank sicherten laut AP vor Gericht die Kooperation des Unternehmens zu. Die Bank muss demnach bis im Februar 2019 für allfällige Gerichtsverfahren in den USA Dokumente und Zeugen bereitstellen. Zudem muss sie die US-Konten schliessen. Das US-Geschäft hat die Bank unterdessen allerdings schon aufgegeben.

Ende der Unsicherheit

Bankchef Boris Collardi bezeichnete die Bereinigung der "bedauerlichen Altlast" in der Mitteilung als wichtigen Meilenstein für das Unternehmen. "Der erzielte Vergleich beendet eine lange Phase der Unsicherheit." Nun könne sich Julius Bär wieder ganz auf die Zukunft und das Geschäft konzentrieren, liess er sich zitieren.

Die Bank hatte bereits Ende Jahr nach eigenen Angaben eine Grundsatzeinigung mit den US-Behörden getroffen. Sie hatte auch Rückstellungen für die Busse gebildet. Diese drückten erheblich auf das Geschäftsresultat des vergangenen Jahres. Die Julius-Bär-Gruppe musste einen Gewinneinbruch von fast 70 Prozent auf 123 Millionen Franken hinnehmen.

FINMA-Rüge gegen Julius Bär

Nach Ankündigung der Vereinbarung gab die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in der Nacht zudem bekannt, dass sie Julius Bär wegen ihres US-Geschäfts gerügt hatte. Die Bank habe Aufsichtsrecht verletzt. Das Verfahren sei 2010 und 2011 geführt worden und die Bank habe die verlangten Massnahmen umgesetzt, so dass das Verfahren im November 2011 abgeschlossen worden sei.

Die FINMA warf der Bank unter anderem vor, US-Kunden von der UBS übernommen zu haben, als 2008 deren Probleme mit den US-Behörden begannen. Damit sei die Bank erhebliche Risiken eingegangen, ohne diese abzuklären. Anstoss nahm die FINMA auch an den "fehlenden Kontrollen" sowie "einem problematischen Anreizsystem".

Vierte Einigung

Julius Bär gehörte zu den sogenannten Kategorie-1-Banken, gegen die die USA wegen des Verdachts auf Verstösse gegen US-Gesetze ermittelten. Zuvor hatten sich in dieser Kategorie bereits die UBS (780 Mio. Dollar Busse), die Credit Suisse (2,6 Mrd. Dollar) und die Bank Leumi (400 Mio. Dollar) freigekauft.

Eine Einigung steht noch für zehn Kategorie-1-Banken aus, unter ihnen die Zürcher und die Basler Kantonalbank. Mehrere der betroffenen Banken haben indes ihren Betrieb eingestellt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu La Quotidiana MEHR