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Abzockerinitiative betrifft VR-Löhne nicht

Die Abzockerinitiative von Thomas Minder hat keine Auswirkungen auf Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitung. Zu diesem Schluss kommt eine Umfrage des Beratungsunternehmens Knight Gianella bei 150 Verwaltungsräten, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Südostschweiz
27.11.15 - 09:17 Uhr
La Quotidiana

80 Prozent der Befragen erklärten, dass die im Nachgang zur Minder-Initiative erlassene Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) keine Auswirkungen auf die Entschädigung der Teppichetage hat.

"Nach den heftigen öffentlichen Diskussionen um die Vergütungen für Verwaltungsräte und Konzernleitungsmitglieder kommt dieses Umfrageergebnis überraschend", erklärte Sandro Gianella, Partner von Knight Gianella. Die Umsetzung der Minder-Initiative führe aber zu einem stark erhöhten Zeitaufwand und erschwere die Rekrutierung neuer VR-Mitglieder.

Die Arbeitsbedinungen für die Verwaltungsräte hätten sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert. Vor der Umsetzung der Minder-Initiative war die persönliche Befindlichkeit der Verwaltungsräte zu 59 Prozent positiv. Heute äussern sich noch 44 Prozent positiv - Tendenz weiter sinkend.

Höherer Druck

Die Gründe für diese Entwicklung liegen in der starken Zunahme der Regulierungen als Folge der Minder‐Initiative und im geringen Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tätigkeit von Verwaltungsräten.

"Dadurch haben sich der Zeitaufwand und der gesellschaftliche Druck auf die Verwaltungsräte stark erhöht, was sich in den Kompensationsansprüchen entsprechend niederschlägt", erklärte Gianella.

Beklagten vor einem Jahr 41 Prozent den hohen Zeitaufwand für die Erfüllung ihrer Verwaltungsratsmandate, sind es heute bereits 87 Prozent der Befragten. Ebenso stark zugenommen haben der Druck zu kommunizieren und der Reputationsdruck.

Insgesamt wird die zunehmende Einflussnahme der Öffentlichkeit, der Politik, der Medien und der Aktionäre von 59 Prozent der Befragten als negativ beurteilt. Im Vorjahr waren es lediglich 45 Prozent.

Frauenquote nur bedingt umsetzbar

Nach Meinung der befragten Verwaltungsräte wurde der Einfluss der Aktionäre in den letzten Jahren klar grösser und wird gemäss 73 Prozent der Befragten noch steigen. Einig sind sich praktisch alle Befragten (93 Prozent), dass auch die Bedeutung der Stimmrechtsberater in Zukunft weiter zunehmen wird.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Geschlechterquote von 30 Prozent Frauen für Verwaltungsrats‐ und Geschäftsleitungsgremien halten die befragten Verwaltungsräte nur bedingt für umsetzbar. 38 Prozent glauben, dass die Quote in den Verwaltungsräten umgesetzt werden kann.

Nur 9 Prozent sind jedoch der Ansicht, dass diese Vorgabe auch in den Geschäftsleitungen durchsetzbar ist. Ein Drittel ist der Meinung, dass die Übergangsfrist von fünf Jahren verlängert werden muss.

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