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Bündner Spitäler werden zur Kasse gebeten

Die Bündner Spitäler und Kliniken müssen den Krankenkassen rund elf Millionen Franken zurückbezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Südostschweiz
02.10.15 - 14:34 Uhr
La Quotidiana

Das Gericht hiess eine Beschwerde des Krankenkassenverbandes Santésuisse und von rund 50 Krankenversicherern gut. Damit gilt nicht der Taxpunktwert von 85 Rappen, sondern der Wert von 82 Rappen.

Damit müssen die Bündner Spitäler und Kliniken rückwirkend auf das Jahr 2011 rund elf Millionen Franken bezahlen. Das Urteil der Bundesverwaltungsrichter ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Der Chef des Bündner Gesundheitsamtes, Rudolf Leuthold, sagte am Freitag auf Anfrage, es sei nun Sache der Tarifpartner, das Gerichtsurteil umzusetzen, was sehr aufwendig sei. (sda)

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