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Glarner Wasserkraft-Lobby bekämpft neues Wasserrecht

Das Glarner Wasserrecht, das bisher dem Uferanstösser das Nutzungsrecht gibt, soll revidiert werden.

Südostschweiz
30.06.15 - 16:41 Uhr
La Quotidiana

Öffentlich bekannt ist über den Entwurf zu einen neuen Wassergesetz bisher nur: Die IG Kleinwasserkraft Glarnerland will alles beim alten lassen. Mit einem ausführlichen – und laut Aussagen von Landammann und Energiedirektor Röbi Marti nicht angeforderten – Gutachten liefert die Wasserkraft-Lobby Argumente, warum alles beim alten bleiben solle. Und sie stellt Entschädigungsforderungen von 500 bis 700 Millionen Franken in den Raum für die Übernahme der Kraftwerke und die Ablösung der alten, sogenannt ehehaften Wasserrechte.

Bundesgericht fordert Hoheit der Öffentlichkeit über die Wasserkraft ein

Laut der Bundesverfassung verfügen allerdings die Kantone über die Wasservorkommen. Glarus ist sozusagen der letzte Schweizer Kanton, der dieses Recht nicht an sich gezogen hat. Und das Bundesgericht bezeichnet die Situation mit den ehehaften Rechten als krassen Widerspruch zu den öffentlichen Interessen.

Der Streit über den Systemwechsel ist noch nicht ausgestanden. Denn es geht um viel Geld: Laut einer Studie des WWF mit dem Titel «Vergoldete Kleinwasserkraft» ermöglicht die Kostendeckende Einspeisevergütung den Kraftwerksbesitzern satte Gewinne. (fra)

Mehr in der «Südostschweiz» vom Mittwoch.
 

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