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Bei einer interkantonalen Grosskontrolle auf dem Zürichsee, dem Obersee und dem Walensee sind am Samstag 135 Schiffe und deren Führer kontrolliert worden. 17 Schiffsführer mussten wegen Widerhandlungen gegen das Binnenschifffahrtsgesetz verzeigt werden.
Walenstadt. – Die Verzeigungen erfolgten, weil das vorgeschriebene Rettungsmaterial oder Ausrüstungsgegenstände fehlten (10) oder Motorbootführende näher als 150 Meter zum Ufer Parallelfahrten ausführten (3). Hinzu kommen 39 Beanstandungen ohne Kostenfolge, 30 weil die Schiffsführenden ihr Schifferpatent, den Schiffsausweis oder das Abgaswartungsdokument nicht mitführten.
Ziel der Aktion war die Kontrolle des Schiffsverkehrs bezüglich der Einhaltung der Schifffahrts- und der Fischereivorschriften. Dies auch zum Schutze von badenden Personen, Tieren und Wasserpflanzen, heisst es in einer Mitteilung. Ein besonderes Augenmerk galt dabei der Fahrfähigkeit von Schiffsführern und die Einhaltung der Uferzonenvorschriften.
An der Grosskontrolle beteiligt waren die Seepolizei, der Schifffahrtskontrolle und ein Aufseher der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich, die Wasserschutzpolizei der Stadt Zürich, die Seepolizei des Kantons Schwyz, die Kantonspolizei Glarus und das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen. (so)
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