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Zügeltermin: Was ist wie versichert?

Beim Zügeln geht es zu und her wie im Ameisenhaufen. Während die einen Helfer den Lastwagen beladen, bringen andere die neuen Kartons zum Auto. Zwischenzeitlich steht das eine oder andere Umzugsgut im Eingangsbereich oder gar draussen herum. Für Langfinder ein Leichtes, einen Teil davon zu entwenden. Aber bezahlt die Versicherung den Schaden?

Südostschweiz
17.03.14 - 15:56 Uhr

Chur/Glarus/St. Gallen. – Jährlich finden in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik eine halbe Million Umzüge statt. Wie viele Kartons und Säcke dabei geschleppt werden, ist zwar nirgends erfasst. Wenn man aber bedenkt, dass mit rund 60 Kisten für eine Vierzimmerwohnung gerechnet wird, kann man von einer grossen Zahl ausgehen.

Jeder der schon mal gezügelt ist, weiss, wie schwer es ist, jederzeit alle Kisten und Möbel im Auge zu behalten. Viele Helfer und offen stehende Wohnungs- und Autotüren machen die Lage unübersichtlich. Für Diebe kein Kunststück, das eine oder andere zu entwenden, schreibt der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch.

30-tägige, ausgedehnte Deckung

Für die Besitzer ist dies sehr ärgerlich, vor allem, wenn sich im Karton wertvolle Dinge oder Erinnerungsgegenstände befinden. Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, bekommt immerhin den materiellen Wert ersetzt. Wichtig ist, dass man auch den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» mitversichert hat. Üblicherweise gelten bei dieser Zusatzversicherung ein Kostendach von 1000 bis 5000 Franken sowie ein Selbstbehalt von 200 Franken.

Übrigens: Macht man den Umzug selber, spielt es keine Rolle, ob das Zügelgut vor dem bisherigen Wohnort oder dem neuen entwendet wurde. Die meisten Versicherungen dehnen die Deckung nämlich beim Umzug während 30 Tagen auf beide Standorte aus. Wichtig ist, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. (so)

Zum Versicherungsvergleich gehts hier.

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