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Zahntechniker erringt Teilsieg vor Bundesgericht

Das Schwyzer Kantonsgericht hat sich bei einem Urteil gegen einen Zahntechniker auf ein widersprüchliches Gutachten gestützt. Es muss deshalb nochmals eruieren, wann der Angeklagte Behandlungen vorgenommen hat, die eigentlich ein Zahnarzt durchführen muss.

Südostschweiz
21.10.14 - 14:55 Uhr

Schwyz/Lausanne. - Dem Zahntechniker mit einer Weiterbildung zum Zahnprothetiker wird vorgeworfen, er habe von Januar 2008 bis Ende Juli 2010 insgesamt 2300 zahnärztliche Eingriffe ohne die entsprechende Bewilligung vorgenommen. Zudem soll er in 66 Fällen rezeptpflichtige Medikamente an Patienten abgegeben haben.

Geschehen sind die Behandlungen in den beiden Praxen des Angeklagten. Er soll dort unter anderem chirurgische Behandlungen, Narkosen, Zahnreinigungen durchgeführt, Implantatpfeiler gesetzt oder Zähne beschliffen haben.

Das Bezirksgericht Schwyz verurteilte den Mann wegen mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen die Schwyzer Gesundheitsverordnung und das Heilmittelgesetz zu einer Busse von 25 000 Franken. Ausserdem zog es als unrechtmässig erwirtschafteten Gewinn 100 000 Franken ein.

Der Zahntechniker zog das Urteil ans Kantonsgericht Schwyz weiter. Dieses sprach ihn in 133 der über 1100 Fälle der Widerhandlung gegen die Gesundheitsverordnung frei. Busse und Einziehung beliess das Gericht, wie von der Vorinstanz beschlossen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes gegen dieses Urteil nun teilweise gutgeheissen. Die Lausanner Richter kommen zum Schluss, das Gutachten, worauf sich die Entscheide der Vorinstanzen stützen, sei in sich widersprüchlich. Ein Zahnarzt hatte die Patientendossiers mit den EDV-Daten verglichen.

Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts deshalb aufgehoben und den Fall an dieses zurückgewiesen. Es wird den Sachverhalt nochmals abklären müssen. (sda/uus)

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