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WWF und AefU Graubünden wehren sich gegen Schnitzeltrocknung in Domat/Ems

Die Fehlplanung in Domat/Ems hat kein Ende. Nach dem Konkurs der Grosssägerei will Axpo die überschüssige Abwärme des Biomassekraftwerks für eine Schnitzeltrocknung einsetzen. WWF und AefU Graubünden wehren sich mit einer Einsprache gegen diese Energievernichtung, die jährlich fast 13 Tonnen Feinstaub verursacht.

Südostschweiz
30.01.15 - 14:37 Uhr

Chur. – «Mit der Vortrocknung der Schnitzel wird tonnenweise gesundheitsschädigender Feinstaub in die Luft ausgestossen», warnt Gustav Ott, Präsident der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU Graubünden. Die Feinstaub-Fracht des Biomassekraftwerks würde sich damit Versiebenfachen und wäre doppelt so gross wie die des Zementwerks in Untervaz. Für die Energieproduktion bringt die Schnitzeltrocknung kaum Vorteile.

Der Holzbedarf kann zwar um knappe zehn Prozent gesenkt werden. Der Hauptgrund für die Investition ist jedoch die Anerkennung der Anlage für eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Die Axpo wird dank der Schnitzeltrocknung einen Teil der überschüssigen Wärme los und kann so den Wirkungsgrad der Anlage verbessern. Damit sichert sie sich die KEV für den produzierten Strom.

Axpo und Kanton sind gefordert

«KEV ist für den Klimaschutz und nicht für ein solches Staubmonster geschaffen worden, welches wertvolle Energie vernichtet», sagt Anita Mazzetta, Geschäftsleiterin WWF Graubünden. WWF und AefU fordern in ihrer Einsprache eine umweltschonende Energielösung für das Biomassekraftwerk. Anstatt Abwärme in eine Schnitzeltrocknung und sinnlos in den Rhein zu leiten, müssen Synergien mit neuen Betrieben auf dem Sägereiareal genutzt werden. Zudem braucht es eine Nah- und Fernwärmeleitung nach Domat/Ems und Chur West.

Dank dem Ersatz von fossiler Energie könnten damit mehrere Tonnen CO2 und Schadstoffe eingespart werden. Der Kanton ist gefordert, ein Energie-Gesamtkonzept zu erarbeiten, der dieses grösste Biomassekraftwerk der Schweiz und das zukünftige Gewerbe auf dem Sägereiareal einschliesst. Dazu braucht es einen kantonalen und regionalen Energierichtplan, in welchen die Anschlusspflicht an das Wärmeversorgungsnetz des Biomassekraftwerks festgelegt ist.

Schrittweise zurückfahren 

Im Sinne eines Kompromisses akzeptieren die Umweltorganisationen eine redimensionierte Schnitzeltrocknung als vorübergehende Massnahme bis andere Wärmeabnehmer vorhanden sind. Die Schnitzeltrocknung muss jedoch schrittweise zurückgefahren und bis spätestens 2030 stillgelegt werden. Das Biomassekraftwerk erreichte letztes Jahr bei Volllast einen Gesamtwirkungsgrad von nur 56 Prozent.

Für den Bezug der kostendeckenden Einspeisevergütung braucht es jedoch mindestens 70 Prozent. Heute erfüllt die Anlage wieder die KEV-Anforderungen, jedoch nur mit einer reduzierten Auslastung. Die gesamte Prozesswärme wird nach wie vor von der Ems-Chemie abgenommen, die damit 25 000 Tonnen CO2 einspart. (so)

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