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Wenn Skateboards und Co. zum Versicherungsfall werden

Skateboards und Co. zählen nicht zu den sichersten Fortbewegungsmitteln. Auf der Strasse haben sie nichts zu suchen, doch auch auf dem Trottoir lauern Tücken. Gut, wenn man da richtig versichert ist.

Südostschweiz
18.07.11 - 12:10 Uhr

Chur/Glarus/St. Gallen. – Wer langsamer als ein Auto, aber schneller als ein Fussgänger sein will, dem steht heute eine ganze Palette von Fortbewegungsmitteln zur Verfügung. Gerade in städtischen Verhältnissen lässt sich mit Skate-, Kick- und Snakeboards oder sogenannten Heelys – Sportschuhen mit eingebauten Rädern – flott vorankommen.

Der Gesetzgeber bezeichnet ein solches Kleingefährt als «fäG», was soviel heisst wie «fahrzeugähnliches Gerät». Den Begriff gibt es seit 2002, als der Bundesrat in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) den Versuch unternahm, die zweirädrigen Gefährten gesetzlich in den Griff zu bekommen. Der Benutzer eines «fäG» ist seither rechtlich einem Fussgänger gleichgestellt, wie der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch schreibt. Mit andern Worten: Ausser in gesondert geregelten Fällen haben Skateboard und Co. auf der Strasse nichts zu suchen.

Besser unterwegs mit Privathaftpflichtversicherung

In der gleichen Verordnung steht auch, dass «fäG»-Benutzer ihre Fahrweise den Umständen anzupassen, auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen und diesen den Vortritt zu überlassen haben. Fussgänger wissen, dass das graue Theorie ist. Auf den Gehsteigen wird nicht selten gerast, was das Zeug hält. Es kommt immer wieder vor, dass ein Fussgänger nach einer Kollision mit einem «fäG»-Piloten unsanft zu Boden geht und sich ernsthaft verletzt.

Wer kommt für den Schaden auf, wenn nach der Kollision ein Spitalaufenthalt unumgänglich wird, eventuell sogar noch ein Lohnausfall droht, weil das Opfer auch am Arbeitsplatz für längere Zeit ausfällt? Natürlich muss der Unfallverursacher, meist also der «fäG»-Fahrer, für die Kosten aufkommen. Wer keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist da schlecht dran. Denn allein die Kosten für die Heilung eines Unfallopfers können in die Hunderttausende gehen. Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss. Für eine Jahresprämie ab rund 100 Franken bietet die Privathaftpflicht einer ganzen Familie eine Art Rundumschutz. (so)

Zum Versicherungs-Vergleich geht es hier.

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