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Was sich in Graubünden im neuen Jahr gesetzlich ändert

Am 1. Januar 2015 treten im Kanton Graubünden knapp zwei Dutzend neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Ein neues grosses Gesetz ist nicht darunter, dafür die Teilrevion des Pensionskassengesetzes und viele revidierte Verordnungen.

Südostschweiz
22.12.14 - 19:00 Uhr

Chur. – Im neuen Jahr wird in Graubünden nicht alles anders. Das zeigt ein Blick auf die Liste der ab dem 1. Januar 2015 in Kraft tretenden neuen Regelungen. Neue grosse Gesetze, wie zum beispielsweise das vom Stimmvolk in diesem Jahr angenommene Gesetz über die Reform des Finanzausgleichs im Kanton Graubünden und das Mantelgesetz zur Gebietsreform, treten erst am 1. Januar 2016 in Kraft.

Dasselbe gilt für das neue Steuergesetz des Kantons Graubünden. Dafür zeigt eine Sichtung der einschlägigen Website des Kantons unter der Rubrik Amtliche Gesetzessammlungen, dass sich im neuen Jahr doch einiges ändert.

Neuerungen bei der Pensionskasse

Ab dem neuen Jahr gilt allen voran das vom Grossen Rat im Juni teilrevidierte Gesetz über die Pensionskasse Graubünden. Dabei hatte der Grosse Rat den von der Regierung vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus des Staatspersonals deutlich zugestimmt. Dies sehr zur Freude des Verbandes des Bündner Staatspersonals, der die Neuerungen ausdrücklich begrüsst.

Am 1. Januar 2015 treten zudem unter anderen die Verordnung über die Nationalratswahlen, die Verordnung zum Brandschutzgesetz, die Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt, die Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen und die Verordnung über die amtlichen Schätzungen in Kraft. (dea)

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