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Viehhandelskonkordat ist veraltet

Das Viehhandelskonkordat aus dem Jahr 1943 wird aufgehoben. Die Bündner Regierung hat einer Aufhebung zugestimmt.

Südostschweiz
02.10.14 - 11:08 Uhr

Chur. – Mit dem Konkordat von 1943 regelten die Kantone den Viehhandel einheitlich. Heute habe sich die Bedeutung des Konkordats stark relativiert, heisst es in einer Medienmitteilung. Die darin für den Viehhandel festgehaltene Patentpflicht und die Voraussetzungen der Patenterteilung seien auf Bundesebene geregelt.

Zudem werden die bislang im Konkordat geregelten Umsatzgebühren indirekt durch eine Schlachtabgabe gemäss Tierseuchengesetz ersetzt. Die Erträge aus der Schlachtabgabe werden vom Bund für die Tierseuchenprävention, nämlich für nationale Programme zur Überwachung von Tierseuchen, eingesetzt. Dadurch werden die Kantone im Umfang von rund drei Millionen Franken von der Finanzierung dieser Programme entlastet. (so)

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