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Tattoo-Pfusch: Skizze als Beweismittel

Ein Tattoo ist Geschmackssache. Damit Kunden mit dem Werk nach dem Besuch im Tattoo-Studio zufrieden sind, sollten sie vorab klare Vereinbarungen mit dem Tätowierer treffen - am besten schriftlich.

Südostschweiz
22.12.14 - 15:30 Uhr

Bern. – Wenn das Tattoo danebengeht, wie Rechtsexperten empfehlen, muss der Kunde beweisen können, dass es nicht so geworden ist, wie vereinbart war. Dies gelingt am besten, wenn man sich anhand einer Skizze vorab über das Tattoo einigt. Sollte dann etwas schiefgehen, hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Der Tätowierer muss unter Umständen sogar Schmerzensgeld zahlen. (sda)

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