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Roger Federer akzeptiert Gerichtsentscheid

Roger Federer zieht das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts zum Zaun um seine Villa auf der Lenzerheide nicht an das Bundesgericht weiter.

Südostschweiz
05.03.14 - 18:10 Uhr

Malix. – Wegen Verletzung des Grenzabstandes hatte das Verwaltungsgericht Graubünden im Januar eine Beschwerde von Roger Federers Nachbarn auf der Lenzerheide im Wesentlichen gutgeheissen («suedostschweiz.ch» berichtete).

Gleichzeitig hob das Gericht die Baubewilligung für den um die Federer-Villa geplanten Zaun auf. Gegen diesen Entscheid hätte Federer beim Bundesgericht bis zum 24. Februar Beschwerde einlegen können. Doch Federer sieht von einem Gang nach Lausanne ab, wie Andrea Bianchi, der Malixer Rechtsanwalt von Federers Gegenpartei, mitteilte.

Nachbarn fordern Gespräch

«Wir wären vom Bundesgericht von einer allfälligen Beschwerde umgehend in Kenntnis gesetzt worden», schreibt Bianchi in einer Medienmitteilung. Nachdem vom Bundesgerichtes bis heute keine entsprechende Eingangsanzeige ergangen sei, könne davon ausgegangen werden, dass die Bauherrschaft auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet habe.

Laut Bianchi erwartet die Nachbarschaft nun, dass Federer mit ihr vor einer neuen Baueingabe das Gespräch sucht. Dass dies nicht bereits früher geschah, bedauerten seine Mandanten sehr. Denn es müsse ein Ausgleich zwischen den Interessen der beiden Parteien gefunden werden. (dea)

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