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Remo Stoffel erstmals vor Gericht – es gilt die Unschuldsvermutung

Der Bündner Immobilienunternehmer Remo Stoffel stand am Dienstag erstmals vor Gericht. Er soll beim Konkurs des Café «Puntschella» in Pontresina die Gläubiger um zwei Millionen Franken geschädigt haben. Vor dem Bezirksgericht Maloja bestritt Stoffel die Vorwürfe.

Südostschweiz
19.06.12 - 22:50 Uhr

St. Moritz. – Am Dienstag musste der Bündner Geschäftsmann Remo Stoffel, der kürzlich mit dem Kauf der Therme Vals für Aufsehen sorgte, zu seinem ersten Gerichtstermin erscheinen. Im Zusammenhang mit dem Konkurs des Café «Puntschellas» und der damit verbunden Produktionsbetrieb Gianda stand Stoffel vor dem Bezirksgericht Maloja in St. Moritz.

Stoffel beantwortete ruhig und mit vielen, längeren Sprechpausen die Fragen des Richters und des Staatsanwaltes Maurus Eckert. Dieser forderte eine Strafe von zwölf Monaten Gefängnis bedingt und eine Busse von 2500 Franken. Bei Abbruch der Verhandlung stand ein Urteil noch aus. Es gilt demnach die Unschuldsvermutung. Das Plädoyer von Stoffels Anwälten wird am Mittwoch verkündet. Ein Urteil dürfte erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich bekannt gegeben werden. (so)

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