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Radio Grischa: Der Streit hat ein Ende

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen: Radio Grischa erhält die Konzession definitiv.

Südostschweiz
24.04.14 - 20:07 Uhr

Chur/St. Gallen. – Der jahrelange Streit um die Konzession von Radio Grischa ist entschieden. In seinem Urteil vom 17. April hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Roger Schawinski, Daniel Siegel, Stefan Bühler und Matthias Eppenberger, beziehungsweise der Radio Südost AG in Gründung, gegen die Erteilung der Radiokonzession als gegenstandslos abgeschrieben.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass das Radio- und Fernsehgesetz pro Veranstalter höchstens zwei Radiokonzessionen vorsieht. Schawinski betreibt mit Radio 1 und Radio 105 zwei konzessionierte Sender. Deshalb sollte Eppenberger seinen Platz als Gesellschafter der Radio Südost AG in Gründung übernehmen.

Urteil gibt Sicherheit

Das Gericht beruft sich darauf, «dass mit einer Veranstalterkonzession verbundene Rechte und Pflichten nicht übertragbar beziehungsweise höchstpersönlicher Natur sind, weshalb der vorliegend vorgenommene Parteiwechsel unzulässig ist.» 

Silvio Lebrument, Leiter Medien der Somedia, zu der auch die «Südostschweiz» gehört, zeigt sich erleichtert: «Für Radio Grischa und dessen Team gibt das Urteil Sicherheit für die kommenden Jahre.» (so)

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