Presserat rügt Publikationssperre

Redaktionen dürfen Personen oder Organisationen nicht generell von Leserbriefseiten oder Internet-Foren ausschliessen. Dies hat der Presserat entschieden. Er hiess damit eine Beschwerde gegen die «Südostschweiz» teilweise gut.

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Südostschweiz» teilweise gutgeheissen (Symbol).

Bild: Yanik Bürkli

Interlaken/Chur. – Der Beschwerdeführer hatte sich im Internet-Forum der «Südostschweiz» häufig und teilweise sehr kritisch vor allem gegenüber anderen Forumsteilnehmern geäussert. Chefredaktor David Sieber bewertete die Beiträge als «nervig» und «ewiggleich rechthaberisch» und entschied, keine weiteren Beiträge von ihm mehr zu veröffentlichen.

Der Leser beschwerte sich über die Sperre beim Presserat. Dieser stellte fest, dass für Redaktionen mühsame Leserbriefschreiber und Teilnehmer in Internet-Foren nur aus besonders gewichtigen Gründen ausgeschlossen werden dürfen.

Grundsatz der Informationsfreiheit

Weigern sich Redaktionen grundsätzlich, die Texte von jemandem oder von einer Personengruppe zu veröffentlichen, verstossen sie damit gegen den Grundsatz der Informationsfreiheit, teilte der Presserat am Dienstag mit. Redaktionen dürfen und sollen aber entscheiden, ob sie einzelne Leserbriefe oder Internet-Kommentare veröffentlichen.

In derselben Beschwerde wurde der «Südostschweiz» vorgeworfen, in zwei Artikeln die Wahrheitspflicht verletzt zu haben. Der Presserat verneinte aber eine solche Verletzung. (sda/so)

  • Quelle: suedostschweiz.ch
  • Datum: 01.05.2012, 14:56 Uhr
  • Webcode: 2206432
 

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