Nachbarstreit vor Gericht
Ein Tritt in den Hintern macht noch keinen Schuldigen. Dieser Schluss aus einem Nachbarstreit beschäftigt das Glarner Gericht. Die Parteien leiden so oder so.
Ein Tritt in den Hintern macht noch keinen Schuldigen. Dieser Schluss aus einem Nachbarstreit beschäftigt das Glarner Gericht. Die Parteien leiden so oder so.
22.05.13 - 19:03 Uhr
Glarus. – Der Kläger fräst seinem ungeliebten Nachbarn «während einer Ewigkeit» Schnee von der Gemeindestrasse an dessen Hausfassade. Dieser bestraft ihn mit einem Tritt in den Hintern. So geschehen in Oberurnen am 6. Januar 2012. Eine Nachbarschaftsfehde. (bt)
Mehr zu
MEHR
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.