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Nachbarstreit vor Gericht

Ein Tritt in den Hintern macht noch keinen Schuldigen. Dieser Schluss aus einem Nachbarstreit beschäftigt das Glarner Gericht. Die Parteien leiden so oder so.

Südostschweiz
22.05.13 - 19:03 Uhr

Glarus. – Der Kläger fräst seinem ungeliebten Nachbarn «während einer Ewigkeit» Schnee von der Gemeindestrasse an dessen Hausfassade. Dieser bestraft ihn mit einem Tritt in den Hintern. So geschehen in Oberurnen am 6. Januar 2012. Eine Nachbarschaftsfehde. (bt)

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