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Klage gegen die «Südostschweiz» ist definitiv vom Tisch

Die «Südostschweiz» hat die Persönlichkeitsrechte von Urs Raschein nicht verletzt. Das Bündner Verwaltungsgericht hat die im Jahr 2010 eingereichte Klage des Präsidenten des Bezirksgerichts Plessur abgewiesen.

Südostschweiz
22.09.14 - 11:00 Uhr

Chur. – Die Klage von Urs Raschein, Präsident des Bezirksgerichts Plessur, gegen die «Südostschweiz» wurde vom Verwaltungsgericht Graubünden in zweiter Instanz abgewiesen. Raschein hatte die «Südostschweiz» im Mai 2010 wegen Persönlichkeitsverletzung angezeigt. Dies wegen eines Artikels, in dem ein schlecht begründeter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Gerichtsprozess kritisiert wurde. (so)

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