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Junger Räuber muss zwei Jahre hinter Gitter

Das Bezirksgericht Plessur hat am Donnerstag einen einschlägig vorbestraften 20-jährigen Räuber zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Er hat als Mittäter mit einem Elektroschockgerät einen Raubüberfall begangen.

Südostschweiz
12.07.13 - 08:50 Uhr

Chur. – Am 20. Januar 2012 war der damals 19-jährige Eritreer vom Bezirksgericht Plessur zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden, weil er einen Lehrling mit einem Butterflymesser überfallen und ihm 20 Franken abgenommen hatte («suedostschweiz.ch» berichtete). Sechs Monate musste der bereits in seiner Jugendzeit mehrfach straffällig gewordene Eritreer verbüssen, die übrigen sechs Monate wurden bedingt aufgeschoben. Ende November 2012 wurde er aus der Haft entlassen. Nur zwei Monate später, in der Nacht auf den 26. Januar 2013, beging er in Chur wieder einen Raubüberfall.

Elektroschockgerät verwendet

Er war zusammen mit einem gleichaltrigen Bündner unterwegs, als die Beiden um vier Uhr früh an der Engadinstrasse beschlossen, einen ihnen entgegenkommenden Passanten auszunehmen. Der Bündner fragte den 29-jährigen Churer nach Geld. Als dieser keines geben wollte, setzte der Eritreer das von ihm mitgeführte Elektroschockgerät gegen den Oberschenkel des Mannes ein. Worauf das Opfer in Richtung Fontanastrasse flüchtete, sich übertrat und stürzte.

Die beiden Räuber gingen zu dem mit einem Sprunggelenkbruch am Boden liegenden Mann hin, worauf der Eritreer das Elektroschockgerät an dessen Oberkörper erneut einsetzte. Der Bündner packte den Mann an der Jacke und forderte ihn auf, er solle das Geld endlich geben. Widerstandsunfähig übergab ihm das Opfer dann 15 Franken. Danach ergriffen die Beiden die Flucht.

Skrupelloses Vorgehen

Angeklagt des Raubes, des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes musste sich gestern der 20-jährige Eritreer erneut vor dem Bezirksgericht Plessur verantworten. Er war aus dem vorzeitigen Strafvollzug zum Prozess gebracht worden. Der Staatsanwalt sprach von einem skrupellosen Vorgehen. «Der Angeklagte scheint sich an keine Regeln halten zu können», hielt der Ankläger fest.

Unter Berücksichtigung der vom Psychiater attestierten leicht verminderten Schuldfähigkeit forderte er eine Gesamtstrafe von 24 Monaten, unter Einbezug der im Januar 2012 bedingt erlassenen sechs Monate. Diese 24 Monate seien zu vollziehen, ein teilbedingter Erlass sei aufgrund der nicht besonders günstigen Prognose nicht möglich, hielt der Staatsanwalt fest. Für den Konsum von Marihuana verlangte der Ankläger eine Busse von 200 Franken.

Eine Dummheit begangen

Der Verteidiger erachtete eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten als angemessen, wovon acht Monate zu vollziehen und acht bedingt aufzuschieben seien. Sein Mandant habe unüberlegt eine grosse Dummheit begangen. Er sei am Geld nicht interessiert gewesen, dieses habe sein Komplize eingesteckt. Auch zeige der Angeklagte Einsicht und Reue.

Das Gericht erhob den Antrag des Staatsanwaltes zum Urteil und sprach eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Busse von 200 Franken aus. So könne es mit ihm nicht weiter gehen, sagte der Gerichtsvorsitzende zum Angeklagten. Jede Chance, die man ihm in der Vergangenheit gegeben habe, habe er nicht genutzt. Nach dem Prozess entschuldigte sich der Verurteilte persönlich beim Opfer, das den Prozess mitverfolgt hat. Gegen den Mittäter wird ein separates Strafverfahren geführt. (thg)

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