Wer ein Schleudertrauma mit medizinisch nicht erklärbaren Schmerzen erleidet, hat keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente. In Graubünden sind von dieser Neuregelung pro Jahr rund 20 bis 30 Personen betroffen.
Chur. – 200 bis 300 Personen erleiden in Graubünden pro Jahr ein Schleudertrauma. Bei rund zehn Prozent der Betroffenen führt dies zu bleibenden Schmerzen, was zu einer dauerhaften Arbeitslosigkeit führt. Dies ergibt sich aus den statistischen Unterlagen der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.
Bundesgerichtsurteil als Grundlage
Für die finanziellen Folgen der Patienten kam bis jetzt die Invalidenversicherung (IV) dann auf, wenn nach einem Unfall chronische Schmerzen, die medizinisch nicht erklärt werden können, auftraten, die so gennanten somatoformen Störungen. Doch dies wird inskünftig nicht mehr der Fall sein. Denn Ende August hat das Bundesgericht entschieden, dass Schleudertrauma-Patienten ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle in der Regel keine IV-Rente mehr bekommen. (be)
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