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Glarus Nord hat LDA zu Recht gebremst

Glarus Nord hat eine Planungszone erlassen und damit das Baugesuch der LDA in Bilten vorläufig gestoppt. Zu Recht, urteilt das Verwaltungsgericht.

Südostschweiz
22.07.14 - 21:28 Uhr

Glarus/Bilten. – Die Gemeinde Glarus Nord hat zu Recht in Bilten eine Planungszone erlassen, um vorerst nicht über das Baugesuch der LDA in Bilten entscheiden zu müssen. Das sagt das Verwaltungsgericht in einem neu publizierten Urteil.

Ackerland macht Planung nötig

Die russische Firma, die eine Holz­extraktionsfabrik bauen will, kann sich nicht auf «Zusicherungen» einer kantonalen Stelle berufen, die nicht für die Nutzungsplanung zuständig ist, so das Urteil. Die zuständige Gemeinde wiederum hat Spielraum, wenn sie diese Planung erarbeitet.

Als Grund für die Planungszone, welche sie erlassen und verlängert hat, ist die Planungsabsicht genügend aufgezeigt, wie es weiter heisst. Das nötige Planungsbedürfnis sei ebenfalls gegeben: Der Bund verlangt von Kanton und Gemeinde, genügend Fruchtfolgeflächen zu sichern – und der Kanton habe davon nicht genug. (fra)

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