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Gewichte der Loks sind auch bei RhB-Personal ein Thema

Auch bei der RhB-Sektion der Gewerkschaft des Verkehrspersonals ist das unterschiedliche Gewicht der bestehenden Lokomotiven (60 Tonnen), einer ersten Generation von Steuerwagen (20 Tonnen) und einer zweiten Generation von Steuerwagen, wie sie auch die Albulalinie erhalten soll (30 Tonnen) ein Thema. Das sagte Regionalsekretär Peter Peyer am Dienstag auf Anfrage.

Südostschweiz
20.08.14 - 09:00 Uhr

Chur. – «Tatsache ist, dass der Zug der bei Tiefencastel verunglückte, von einer 62 Tonnen schweren Lokomotive gezogen wurde», so Peter Peyer, Gewerkschaftssekretär und Leiter des Regionalsekretariats der Gewerkschaft des Verkehrspersonals. Zu reden gebe beim Personal der Rhätischen Bahn (RhB) zudem auch eine bestimmte Fahrdienstvorschrift des Bundesamtes für Verkehr.

Gemäss der Vorschrift hat der Lok-Führer in kritischen Situationen wie bei starkem Schnee- oder Regenfall die Kompetenz, die Lokomotive zuvorderst an den Zug zu stellen. In diesem Zusammenhang beschäftige das Personal mehrere Fragen.

Wer haftet?

«Gesetzt den Fall, ein Lokomotivführer sieht in einem solchen Fall davon ab, die Lokomotive nach vorne zu stellen, und es passiert ein Unglück, wird er dann dafür haftbar gemacht?» Oder umgekehrt: «Der Lok-Führer stellt die Zugkomposition um, weil er die Gefahr eines Unglücks sieht, das Naturereignis bleibt aber aus, es kommt jedoch zu einer Verspätung. Trägt er nun dafür Verantwortung?» fragt Peyer. Denn: «Der Druck auf das Personal nimmt ständig zu.»

RhB-Direktor Hans Amacker sagte dazu am Dienstag auf Anfrage: «Es stimmt, dass es erwähnte Vorschrift gibt. Ich kann aber Entwarnung geben. Das Personal wird im Falle eines Naturereignisses nie haftbar gemacht, vielmehr trägt das Unternehmen das ganze Betriebsrisiko.» (dea)

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