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Gewalttat endet vor Gericht

Das Bezirksgericht Plessur in Chur hat am Mittwoch zwei junge Männer wegen einfacher Körperverletzung und Angriffs zu bedingten Freiheitsstrafen und Bussen verurteilt. Beide bestritten, einen Bewusstlosen mit den Füssen getreten zu haben.

Südostschweiz
18.09.14 - 08:50 Uhr

Chur. – Angeklagt der einfachen Körperverletzung und des Angriffs mussten sich ein 21- und ein 28-Jähriger vor dem Bezirksgericht Plessur verantworten. Beim 28-Jährigen kamen zahlreiche Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu. Am 10. November, um 3 Uhr nachts, rempelten die beiden nach reichlichem Alkoholkonsum im Churer Welschdörfli einen Mann an, der sich in Begleitung von zwei Frauen befand.

Ohne erkennbaren Grund schlug der Jüngere dem Mann die Faust ins Gesicht. Dieser fiel zu Boden, schlug mit dem Kopf auf dem Belag auf und blieb regungslos liegen. Dann trat der Jüngere mit dem Fuss gegen den Kopf des Bewusstlosen; der Ältere trat mit dem Fuss gegen dessen Rippen.

Fusstritte bestritten

Das Opfer erlitt eine leichte traumatische Hirnverletzung, eine Quetschung des Brustbeins, einen Rippenbruch, eine Quetschung des Kiefergelenks sowie Rissquetschwunden an der Unterlippe und am Kinn. Wie bereits während der Strafuntersuchung bestritten beide auch am Mittwoch vor Gericht die Fusstritte. Der Jüngere gab nur den Faustschlag zu. Doch eine der Begleiterinnen des Opfers, als Zeugin befragt, belastete beide.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden beantragte für den 21-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf eine Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse von 200 Franken. Für den 28-jährigen Mitangeklagten, dem noch zahlreiche Strassenverkehrsdelikte zur Last gelegt wurden, forderte die Anklagebehörde eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf eine Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken. Zudem beantragte sie den Widerruf einer Vorstrafe, einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 8400 Franken.

Freispruch gefordert

Die Verteidigerin des 28-Jährigen beantragte Freispruch von den Anklagen wegen einfacher Körperverletzung und Angriffs. Sie beantragte stattdessen, ihren Mandanten wegen den Strassenverkehrsdelikten mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und 1500 Franken Busse zu bestrafen.

Der 21-Jährige verteidigte sich selber. Er entschuldigte sich für den Faustschlag und sagte, dass es nie so weit gekommen wäre, wenn er nüchtern gewesen wäre. Ausgehend von den Aussagen der Zeugin sprach das Gericht beide Angeklagten schuldig. Die Anträge der Staatsanwaltschaft wurden zum Urteil erhoben. (thg)  

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