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Gesetzesgrundlage für Wildruhezonen geplant

Im Kanton Schwyz sollen Wildruhezonen geschaffen werden, in denen Wildtiere vor der Störung durch Freizeitaktivitäten und Tourismus geschont werden. Die Massnahme ist eine von mehreren Änderungen bei der geplanten Totalrevision der Jagd- und Wildschutzgesetzgebung.

Südostschweiz
19.12.14 - 11:35 Uhr

Schwyz. – Der Schwyzer Regierungsrat hat den Entwurf für ein neues Jagd- und Wildschutzgesetz in die Vernehmlassung geschickt, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. April 2015.

Die geltenden Jagdbestimmungen aus den Jahren 1972 und 1989 genügten den Anforderungen an den Umgang mit den Wildtieren nicht mehr, schreibt der Regierungsrat. Mit der Totalrevision sollen vor allem die kantonalen Regeln ans Bundesrecht angepasst und Unklarheiten ausgeräumt werden.

Lebensräume für Wildtiere Ein weiteres Ziel der Revision ist ein verbesserter Schutz von Wildtieren. Neu soll der Regierungsrat ausdrücklich Wildlebensräume definieren können. Sie dienen als Ergänzung etwa zu den bestehenden Jagdbanngebieten und Naturschutzzonen.

Ausserdem sollen Wildtierkorridore von überregionaler und regionaler Bedeutung mittels Raumplanung geschützt werden können. Sie sollen den Austausch unter den Wildbeständen gewährleisten.

Zum Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vor streunenden Hunden und Katzen ist neu eine Meldepflicht vorgesehen. Wildhüter dürfen weitab von Höfen und Siedlungen streunende Hunde und Katzen, die krank oder verletzt sind, erlegen. Werden sie vor Ort beim Reissen von Wildtieren erwischt, dürfen sie ohne Verwarnung des Tierhalters erschossen werden.

Für die Grundlagen für die Jagdplanung, die Sicherstellung des Lebensraums von Wildtieren, aber auch für den Umgang mit Grossraubtieren wie Luchs, Wolf und Bär sei ein Wildtiermanagement notwendig, heisst es in der Mitteilung weiter. Dabei soll unter anderem eine Herdenschutzberatungsstelle geschaffen werden.

Die Revision hat gemäss Regierungsrat keine grossen finanziellen Auswirkungen. Die Reduktion von Patentgebühren für ausserkantonale Erwerber vom Vierfachen auf das Doppelte der Gebühren für Einheimische führt zu Mindereinnahmen zwischen 10'000 und 20'000. Diese sollen durch eine erhöhte Nachfragte teilweise wettgemacht werden. (sda)

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