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Gericht verhindert Bau von Federers Sichtschutz-Zaun

Das Bündner Verwaltungsgericht sagt Nein zum geplanten Bau eines Zauns um das Anwesen von Roger Federer in Valbella. Der Bau würde gegen das kantonale Raumplanungsgesetz sprechen.

Südostschweiz
26.01.14 - 16:51 Uhr

Valbella. – Wie die «Sonntagszeitung» schreibt, hat das Bündner Verwaltungsgericht gegen Roger Federer geurteilt. Das Urteil, das Federer die Baubewilligung für den Zaun entzieht, wurde am Donnerstag eröffnet. Federer wollte sein Luxus-Doppelchalet auf seinem 8000-Quadratmeter-Grundstück in Valbella mit einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun und bis zu drei Meter hohen Sträuchern umzäunen.

Gegen Raumplanungsgesetz

Dieser geplante Sichtschutz widerspricht jedoch laut dem Bündner Verwaltungsgericht dem kantonalen Raumplanungsgesetz. Der geplante Zaun muss laut Gesetz zudem um zweieinhalb Meter zurückgesetzt werden.

Der Rechtsstreit dauert seit Herbst 2012 an, als mehrere Nachbarn Einsprache gegen das Projekt erhoben hatten. (so)

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