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Geldbussen und Bewährungsstrafen für Raub in Chur

Das Bezirksgericht Plessur hat am Donnerstag zwei junge Männer wegen Raub und anderer Delikte zu Bussen von 400 und 600 Franken verurteilt.

Südostschweiz
04.05.12 - 16:25 Uhr

Chur. – 19. Februar 2011, zwischen 21 und 22 Uhr. Am Churer Bahnhof treffen sich drei junge Männer. Knapp bei Kasse, entscheiden sie sich, jemanden «abzuzocken», um Geld für den Ausgang zu beschaffen.

In der Kasernenstrasse treffen sie auf fünf Personen. Der Haupttäter, gegen den die Jugendanwaltschaft ein separates Verfahren führt, geht auf eine der Personen zu, gibt dem Mann eine Ohrfeige und fordert ihn auf, ihm 40 Franken auszuhändigen. Nach längerem Hin und Her, weiteren Ohrfeigen und Drohungen machen sich die Täter mit einem entwendeten iPhone, aber ohne Bargeld, davon.

Kurz darauf wird der Haupttäter dingfest gemacht, die beiden Mittäter – ein heute 19-jähriger Bündner und ein 20-jähriger Slowake – werden später gefasst.

Ein ganzes Bündel weiterer Delikte

Am Bezirksgericht Plessur hatten sich die beiden Mittäter am Donnerstag neben dem Raub gleich wegen einer ganzen Reihe weiterer Delikte zu verantworten. Dem Bündner wurde nebst grober Verletzung von Verkehrsregeln, des Fahrens trotz Fahrausweisentzug und Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch einfache Körperverletzung vorgeworfen. So soll er in der Nacht vom 1. zum 2. Juni 2011 an der Gewerbeausstellung Higa in Chur einem Mann einen Kopfstoss versetzt und anschliessend mit einer Bierflasche eine stark blutende Rissquetschwunde beigefügt haben, die im Spital genäht werden musste.

Der Slowake musste sich nebst dem Raub wegen Diebstahls (knapp 3000 Franken) und Hausfriedensbruchs verantworten.

Schuldspruch in allen Punkten

Das Bezirksgericht sprach die Angeklagten in allen Punkten schuldig. In beiden Fällen wirkten sich Vorstrafen und das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen straferhöhend und ein Geständnis strafmindernd aus. Das Bezirksgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Bündner zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken, reduzierte jedoch die Busse aufgrund der finanziellen Situierung des Bündners von den beantragten 600 auf 400 Franken oder 13 Tage Freiheitsstrafe.

Im Falle des Slowaken verfügte das Bezirksgericht 240 Tagessätze zu 50 Franken und blieb damit – mit gleicher Begründung – unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Tagessatzhöhe von 90 Franken. Auch die Busse wurde von den beantragten 1100 auf 600 Franken oder zwölf Tage Freiheitsstrafe reduziert. Beide Geldstrafen wurden bedingt auf drei Jahre Probezeit verhängt. (gmd)

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