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Für Private hat sich beim Feuerwerkskauf kaum etwas geändert

Seit Anfang Jahr wird in der Schweiz für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 4 eine Lizenz verlangt - will heissen: ein absolvierter Kurs inklusive bestandener Prüfung. Für den Privatgebrauch hat sich aber so gut wie nichts geändert.

Südostschweiz
30.07.14 - 18:27 Uhr

Chur. – In der Churer Stadthalle betreiben Mara und Mario Mannhart die laut eigenen Angaben grösste Verkaufsstelle für Feuerwerkskörper in Graubünden. Die Exponate sind alle nach ihrer Gefahrenstufe, sprich Kategorie, sortiert: Kategorie 1 ab zwölf Jahren, Kategorie 2 ab 16 Jahren und Kategorie 3 ab 18 Jahren. Das sei schon lange so und habe nichts mit der neuen Regelung des Bundes zu tun.

Feuerwerk der Kategorie 4 ist laut den Mannharts nicht das Zielprodukt von Privatpersonen, sondern von gewerblichen Kunden wie etwa Hotels oder Veranstalter. Diese beschäftigten dann eine Person, welche eine Prüfung zum Abfeuern von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 besitzt. (kad)

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