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Falsch montiertes Navi: Direkter Weg in die Bussenfalle?

Bussen von mehreren Hundert Franken, Ausweisentzug – das droht Autolenkern, die ihr Navigationsgerät falsch platziert haben.

Südostschweiz
21.10.13 - 12:00 Uhr

Chur/Glarus/St. Gallen. – 76 196 Ausweisentzüge registrierte das Bundesamt für Strassen (Astra) im vergangenen Jahr. Von diesen entfallen 10 000 Entzüge auf «unerlaubte Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik». Gemeint sind damit laut einer Mitteilung des Internet-Vergleichsdienstes comparis.ch. das Telefonieren am Steuer oder das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt.

Was viele Autofahrer nicht wissen: Navigationsgeräte bergen noch mehr Bussenpotenzial. Denn nicht nur das Bedienen eines Navi-Gerätes während der Fahrt, sondern bereits das falsche Platzieren eines Navigationsgerätes im Auto kann eine Busse von mehreren Hundert Franken oder den Ausweisentzug zur Folge haben.

Freie Sicht muss sein

Viele Autofahrer haben das Navi in der Mitte der Frontscheibe befestigt. Das ist verboten. Grund: Ein Navigationsgerät in der Mitte der Frontscheibe verursacht einen gefährlichen blinden Fleck im Sichtfeld des Lenkers. Gemäss Gesetz muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass er freie Sicht hat und darf somit keine Geräte, Kleber und Ähnliches an der Frontscheibe oder den beiden vorderen Seitenfenstern anbringen. Ausnahme sind Gegenstände, die das Gesetz in diesem Bereich ausdrücklich zugelassen oder gar vorgeschrieben hat wie etwa die Autobahnvignette und die Innenspiegel.

Die Polizei ahndet Montagesünden allerdings nicht überall gleich strikt. In einigen Kantonen – etwa in Zürich – akzeptieren die Polizisten auch ein Gerät, das am Rand der Windschutzscheibe befestigt ist. Oder besonders tolerant sind die Walliser Polizisten. Sie sprechen keine Bussen aus, wenn das Navi falsch montiert ist. Die Polizei gibt den fehlbaren Lenkern dafür Hinweise zur richtigen Montage und hilft, das Navi so zu befestigen, dass es die Sicht nicht behindert. (so)

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