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Einsprache in Affäre Giroud abgewiesen

Der Kanton Wallis ist mit der Einsprache gegen einen Strafbefehl der Waadtländer Staatsanwaltschaft in der Affäre Giroud abgeblitzt. Ein Waadtländer Bezirksgericht befand die Einsprache des Wallis für unzulässig. Der Kanton Wallis wird den Entscheid nicht anfechten.

Südostschweiz
21.10.14 - 20:51 Uhr

Sitten. – Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte den Walliser Weinhändler am 16. Juli wegen Steuerdelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken verurteilt. Dominique Giroud akzeptierte den Schuldspruch.

Der Kanton Wallis erhob jedoch völlig überraschend Einsprache. Die Walliser Steuerverwaltung war der Ansicht, dass die Waadtländer Staatsanwalt nur die Steuervergehen auf Bundesebene, nicht aber jene auf Ebene des kantonalen Steuerrechts behandelt habe.

Im Urteil weisst nun das Waadtländer Bezirksgericht Ost den Kanton Wallis darauf hin, dass die Waadtländer Staatsanwaltschaft für die Beurteilung der Widerhandlungen auf Ebene der Walliser Kantons- und Gemeindesteuern nicht zuständig war.

Diese Zuständigkeit komme gemäss Urteil den Walliser Strafverfolgungsbehörden zu, wie die Walliser Staatskanzlei am Dienstagabend mitteilte. Auch die Walliser Steuerverwaltung hat in der Affäre Giroud bereits Bussen ausgesprochen. Zudem reichte sie Anfang August vorsorglich Anzeige gegen Dominique Giroud bei der Staatsanwaltschaft ein.

Das Strafverfahren wegen Steuerdelikten war von der Waadtländer Staatsanwaltschaft behandelt worden, weil diese auch ein Verfahren wegen Betrugs, Warenfälschung und Urkundenfälschung führt. Dieses zweite Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zudem läuft im Kanton Genf gegen Giroud eine Untersuchung wegen Hacker-Angriffen. (sda)

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