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Einigung im Fall Ciné Scala

Das St. Moritzer Kino darf bleiben – zumindest bist die Liegenschaftsbesitzerin Mobimo AG eine Baubewilligung für einen Neubau erhält.

Südostschweiz
28.01.15 - 03:00 Uhr

St. Moritz. – Mit einem Vergleich hat die Verhandlung am Dienstag zwischen Eduard Stöckli und der Mobimo AG vor dem Bezirksgericht Maloja in St. Moritz ein für beide Seiten befriedigendes Ende genommen. Gegenstand der Verhandlung war die Rechtmässigkeit der Kündigung der Räumlichkeiten des Ciné Scala am 7. Mai 2013. Von einem «Versuch, die Mieterschaft fristlos auf die Strasse zu setzen», sprach der Anwalt von Kläger Stöckli in seinem Plädoyer. Als Begründung für die Kündigung behaupte die Vermieterin, das Gebäude sei einsturzgefährdet.

Die Liegenschaft befindet sich im Rutschgebiet Brattas in St. Moritz. Gemäss einem Gutachten des Ingenieurbüros Edy Toscano ist der 1954 erstellte Anbau an der Via Maistra 28 tatsächlich einsturzgefährdet, der 1931 erbaute Kinoteil hingegen ist stabil. Für den Mieter ist klar: Wenn die Gemeinde die Via Maistra vor der betroffenen Liegenschaft zur Sicherheit der Öffentlichkeit nicht absperren lässt, kann die Gefahr nicht so akut sein. «Die Kündigung ist nicht rechtskräftig, weil kein ausserordentlicher Kündigungsgrund vorliegt», meinte auch sein Anwalt.

Ein juristisches Hickhack

Seitdem die Mobimo AG die neue Eigentümerin des Ciné Scala-Gebäudes ist, kämpfen Kinobetreiber Gianni Bibbia und Mieter Stöckli um den Erhalt des Kinosaals – immerhin das höchstgelegene Kino des Alpenraums. Bereits im Oktober 2011 verschickte die Vermieterin die erste Kündigung. Es folgte ein juristisches Hickhack mit dem Ergebnis einer Fristenerstreckung bis 2018 und periodisch erstellten Gutachten zur Gebrauchsfähigkeit der Räumlichkeiten. Im Frühling 2013 folgte jedoch bereits die nächste Kündigung, und zwar «per sofort».

Mit dem Mieter war im Vorfeld vereinbart worden, dass dieser in einem solchen Fall innert zehn Tagen ein zweites Gutachten von der ETH erstellen lassen konnte. Diese lehnte den Auftrag allerdings ab, weil sie seit Jahren im Rutschgebiet Brattas für die Gemeinde St. Moritz tätig ist. Daraufhin sprang die Gemeinde in die Bresche und erteilte den Auftrag im Namen der Mieter an die ETH. Nachdem sich herausstellte, dass die ETH eng mit dem Ingenieur des Büros Edy Toscano zusammenarbeitet, hat der Mieter das Gutachten allerdings sistiert und die Gemeinde gebeten, als unabhängige Partei ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Der Mieter hat dieses Gutachten nicht angefochten. Die darin empfohlenen Sanierungsmassnahmen betreffen ausschliesslich das Nachbargebäude «Bata». Sie wurden bis heute nicht ausgeführt.

Neubau an bester Lage geplant

Der Anwalt von Vermieterin Mobimo AG hielt in seinem Plädoyer vollumfänglich an der Gültigkeit der Kündigung der Kino-Räumlichkeiten fest. «Die Kündigung beruht auf einen vertraglich vereinbarten Kündigungsgrund», meinte der Anwalt. Die Liegenschaft sei nachweislich einsturzgefährdet und die Vermieterin sei deswegen gezwungen gewesen, den Mietern zu kündigen. Bis auf das Kino sind heute alle Räume im Haus leer.

Die Mobimo AG möchte jetzt hier – an bester Lage vis à vis des Hotels «Kulm» – einen Neubau realisieren, zumal eine Sanierung des bestehenden Gebäudes nur eine kurzfristige Wirkung hätte. Die Baueingabe ist per 30. Januar vorgesehen. Ein Kino ist darin nicht geplant. Gemäss der am Dienstag erzielten Einigung darf der Kinobetrieb noch bis zur Erteilung der Baubewilligung weitergeführt werden. (fh)

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