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Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Zellenbrand

Das Bezirksgericht Hinterrhein hat am Dienstag einen 31-jährigen Italiener wegen Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er hatte als Gefangener in Realta eine Zelle in Brand gesetzt.

Südostschweiz
17.12.14 - 13:52 Uhr

Thusis. – Der in der Schweiz, in Frankreich, Italien und Deutschland mehrfach vorbestrafte Italiener marokkanischer Herkunft fasste am Morgen des 24. Januar 2014 den Entschluss, seine Zelle im ersten Obergeschoss des Hauptgebäudes der Justizvollzugsanstalt Realta in Brand zu setzen.

Kurz nach 8.30 Uhr nahm er die Matratze vom Bett und stellte sie vors offene Fenster. Danach klemmte er das Duvet oben bei der senkrecht stehenden Matratze ein, sodass dieses über die Matratze herunterhing. Dann zündete er die Federdecke mit seinem Feuerzeug unten an. Das Feuer breitete sich rasch aus und es kam zu einer enormen Rauchentwicklung.

Kein Grund für milderes Urteil

Das Gericht erhob den Antrag des Staatsanwaltes zum Urteil: dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug. Wie der Bezirksgerichtspräsident bei der mündlichen Urteilseröffnung sagte, gab es für das Gericht keine Veranlassung für ein milderes Urteil.

Somit muss der in Italien lebende Verurteilte ab nun damit rechnen, eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe verbüssen zu müssen, wenn er das nächste Mal in der Schweiz von der Polizei oder der Grenzwache kontrolliert wird. (thg)

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