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Die Suva muss nicht für einen gutartigen Tumor zahlen

Zwischen 1961 und 1970 wohnt B. im Glarnerland, nur 50 Meter neben einer Fabrik, die mit Asbest arbeitete. Die Suva anerkennt den Tumor aber nicht als Berufskrankheit. Ein Fall für das Bundesgericht.

Südostschweiz
25.07.14 - 20:22 Uhr

Glarus. – Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva anerkennt den Tumor einer früher im Glarnerland wohnhaften Frau zurecht nicht als Berufskrankheit an.

Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Einerseits könne die Frau nicht nachweisen können, dass an sie an ihren Arbeitsorten mit Asbest in Kontakt gekommen sei. Andererseits sei ihr Arbeitgeber nicht für ihren Arbeitsweg verantwortlich. (bel)

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