Das Bezirksgericht Plessur hat am Dienstag einen 25-jährigen Schweizer wegen Heroinhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er für seinen Drogenkonsum eine Busse bezahlen.
Chur. – Zur Finanzierung seiner Drogensucht hatte der Beschuldigte rund einen Viertel der von ihm erworbenen Heroinmenge weiter verkauft. Die Staatsanwaltschaft Graubünden warf ihm vor, zwischen Sommer 2009 und August 2011 in Chur insgesamt 257 Gramm gestrecktes Heroin – hauptsächlich in Form von Gassenbriefchen zu je 0,25 Gramm – an eine unbestimmte Anzahl Abnehmer verkauft zu haben. Ausgehend von einem Reinheitsgehalt von 22 Prozent wurde ihm der Verkauf von 56,5 Gramm Heroin zur Last gelegt. Das ist beinahe das Fünffache der Grenze zum schweren Fall, die gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung beim Heroin bei zwölf Gramm liegt.
20 Monate Gefängnis gefordert
Angeklagt des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes stand der 25-jährige Schweizer am Dienstag in Chur vor dem Bezirksgericht Plessur. Der Staatsanwalt forderte für den Drogenhandel eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie 700 Franken Busse. Für den Drogenkonsum erachtete er eine Busse von 300 Franken als angemessen. (thg)
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