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Bundesgericht hilft Landwirt in Schänis

Das Bundesgericht zeigt sich gegenüber einem Schänner Landwirt grosszügiger als die St. Galler Justiz. Er muss seinen Stall nur teilweise zurückbauen.

Südostschweiz
30.10.14 - 21:00 Uhr

Schänis. – Der Landwirt aus Schänis muss einen illegal erstellten Anbau mit zwei Ponyboxen in seinem Pferdestall zurückbauen. 

Hingegen hat ihm das Bundesgericht bewilligt, eine Abfohlbox sowie den Vorplatz aufgrund der neuen Gesetzgebung zu belassen, obwohl auch für diese keine Baubewilligung erteilt worden war.

Damit zeigt sich Lausanne grosszügiger als die St. Galler Justiz. Sowohl das Baudepartement wie auch Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hatten vom Landwirt einen vollständigen Rückbau des Stalls in der Linthebene verlangt.

Baustart ohne Bewilligung

Der Landwirt hatte im November 2009 ein Baugesuch für einen Weidestall eingereicht. Er wollte den vor über 50 Jahren errichteten Stall in eine Pferdepension umwandeln. Nachdem er im Frühjahr 2010 noch keine Antwort bekommen hatte, kontaktierte er telefonisch die zuständige Stelle des Kantons.

«Dort hat man mir eine Zusage für mein Baugesuch gegeben», erzählt der Landwirt auf Anfage. Daraufhin begann er sein Bauprojekt zu realisieren. Eine schriftliche Baubewilligung hatte er nicht.

Ein Jahr nachdem der Umbau fertiggestellt war, bekam der Landwirt eine schriftliche Absage für sein Baugesuch. Da das Projekt jedoch schon gebaut worden war, intervenierte die Gemeinde Schänis. (so)

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