×

Bundesgericht bestätigt Strafe wegen Tempo 85 in Litzirüti

Die Bündner Justiz hat einen Porsche-Fahrer zu Recht wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt, weil er innerorts mit mindestens 85 km/h unterwegs war. Dem Lenker droht nun auch ein dreimonatiger Ausweisentzug.

Südostschweiz
23.04.13 - 08:50 Uhr

Lausanne. – Der Lenker war an einem Septemberabend im Jahre 2009 mit seinem Porsche D 911 Carrera von Chur in Richtung Arosa unterwegs und auf der Hauptstrasse in Litzirüti in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. Er hatte mindestens 85 km/h auf dem Tacho und überschritt damit die erlaubte Innerorts-Geschwindigkeit um mindestens 35 km/h. Das Bezirksgericht Plessur verurteilte den Porsche-Fahrer wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 190 Franken sowie zu einer Busse von 1000 Franken.

Nach dem Bündner Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Strafe bestätigt. Der Porsche-Fahrer hatte in Lausanne unter anderem argumentiert, sein Fahrzeug sei mit starken Bremsen ausgestattet, weshalb er innerhalb der überblickbaren bzw. der von den Scheinwerfern ausgeleuchteten Strasse hätte anhalten können. Es dürfe deshalb nicht angenommen werden, die Geschwindigkeit sei nicht den gegebenen Verhältnissen angepasst gewesen.

Bedenkenloses Verhalten 

Für das Bundesgericht war diese Argumentation alles andere als relevant, denn in Ortschaften beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Entgegen der Auffassung des Porschelenkers war die Geschwindigkeit aber auch faktisch nicht den Umständen angepasst. Denn dass ein Lenker, der innerorts bei weitgehender Dunkelheit die signalisierte Geschwindigkeit massiv um mindestens 35 km/h (respektive um 70 Prozent) überschreitet und mehrere Zu- und Wegfahrten zu Überbauungen sowie ein Gefahrensignal «Kinder» passiert, sein Tempo nicht den Umständen anpasst, bedarf keiner weiteren Erörterungen.

Mit seiner massiven Tempoüberschreitung habe der Porschefahrer «ein bedenkenloses Verhalten gegenüber fremden Rechtsgütern» offenbart, heisst es abschliessend im Urteil aus Lausanne. Dem Lenker dürfte auch ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten – falls rückfällig massiv länger – sicher sein. Er muss die Gerichtskosten für das Verfahren vor Bundesgericht in der Höher von 4000 Franken tragen. (tzi)

Urteil 6B_571/2012 (vom 8.4.2013)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR