Bündner Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung ein
Die Staatsanwaltschaft Graubünden konnte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Berichts zur Therme Vals keine tatverdächtigen Personen ermitteln. Die Strafuntersuchung wurde nun eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden konnte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Berichts zur Therme Vals keine tatverdächtigen Personen ermitteln. Die Strafuntersuchung wurde nun eingestellt.
Chur. – Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates erteilten im Dezember 2012 der Finanzkontrolle des Kantons Graubünden einen Sonderauftrag, um die Rolle der kantonalen Instanzen in der Angelegenheit Therme Vals zu klären. Die Finanzkontrolle erstellte einen Bericht, der vertraulich war. Am 28. September 2013 sind Details aus dem Bericht im «Bündner Tagblatt» abgedruckt worden. Deswegen reichte die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates am 21. Oktober 2013 Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ein («suedostschweiz.ch» berichtete).
Mehrere Personen befragt
Die Ermittlungen ergaben, dass der Bericht in Papierform und in elektronischer Form vorlag und im Rahmen der verwaltungsinternen Bearbeitung eine Vielzahl von Personen auf diesen Zugriff hatte. Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Personen befragt. Trotz dieser Abklärungen liess sich der Kreis der für die Weiterleitung des Berichts an das «Bündner Tagblatt» in Frage kommenden Personen nicht so weit einschränken, dass weitere Untersuchungshandlungen noch verhältnismässig gewesen wären. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Graubünden am Mittwoch mit.
Auch Abklärungen beim «Bündner Tagblatt» führten aus Gründen des Quellenschutzes zu keinem Ergebnis. Weil ein konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person nicht ermittelt werden konnte, wurde das Strafverfahren am Freitag eingestellt. (so)
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