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Borer zieht Strafanträge gegen Shawne zurück

Der jahrelange Rosenkrieg zwischen Shawne Fielding und Ex-Botschafter Thomas Borer ist endlich beendet: Borer zog die Strafanträge gegen seine Ex-Frau zurück.

Südostschweiz
24.10.14 - 21:30 Uhr

Zürich. – Ein komplettes Happy End gibt es für Fielding aber trotzdem nicht. Das Zürcher Obergericht hat sie am Freitag zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Die ehemalige Miss Texas wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 350 Franken verurteilt. Diese Strafe erhielt sie, weil sie 2010 im Rahmen des Scheidungskrieges die Unterschrift ihres Mannes gefälscht hatte, um Kreditkarten umzuleiten.

Zudem vergass sie, nach dem Umzug ihre Nummernschilder beim Verkehrsamt Schwyz abzugeben - ein Bagatelldelikt. Freigesprochen wurde Fielding hingegen vom Vorwurf, ihren Mann zu Unrecht der häuslichen Gewalt bezichtigt zu haben.

Häusliche Gewalt «nicht ausgeschlossen»

Das Obergericht kam zum Schluss, dass es «nicht ausgeschlossen» ist, dass solche Übergriffe tatsächlich stattfanden. Das Bezirksgericht Horgen ZH war Ende 2013 noch zur Überzeugung gelangt, dass Fielding sich die Übergriffe ausgedacht habe, um ihrem Mann im Rosenkrieg zu schaden. Immerhin ging es auch um das Sorgerecht für zwei Kinder.

Von den übrigen, zahlreichen Vorwürfen in diesem Trennungsstreit war am Freitag vor Obergericht nichts mehr übrig: Ex-Botschafter Borer zog vor gut einer Woche sämtliche Strafanträge zurück und erklärte sein Desinteresse an einer Verurteilung.

Kaviarservice und Martini-Gläser abtransportiert

Er zeigte seine Ex an, weil sie sich mehrere Male Zugang zum ehemals gemeinsamen Heim in Thalwil ZH verschafft und einen Teil des Hausrates abtransportiert haben soll, darunter etwa ein Kaviarservice im Wert von 4810 Franken und Martini-Gläser für 4200 Franken.

Sie stellte zudem heimlich gemachte Gesprächs-Aufnahmen ins Internet, veröffentlichte diskreditierende Fotos ihres Mannes und beschimpfte ihn in ihrem Blog als Lügner und Soziopathen.

Das Bezirksgericht Horgen hatte Fielding deswegen noch zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 500 Franken und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Das Obergericht trat auf diese Vorwürfe wegen Borers Rückzug nun gar nicht mehr ein.

Ein Ende des Rosenkrieges gibt es auch bezüglich der Kinder: Das einstige Glamour-Paar konnte sich darauf einigen, dass die gemeinsamen Kinder wie bisher in der Obhut des Vaters verbleiben. Die Mutter hat jedes zweite Wochenende ein Besuchsrecht. (sda)

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