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«Bolgen Plaza» in Davos ist weiterhin ein Fall für die Gerichte

Der Streit um das Restaurant «Bolgen Plaza» ist noch nicht beigelegt. Ein Anwohner hat von der Gemeinde verfügte Massnahmen im Hinblick auf den Lärmschutz beim Verwaltungsgericht angefochten und bereits eine Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.

Südostschweiz
29.01.15 - 07:50 Uhr

Davos/Lausanne. – Das Restaurant «Bolgen Plaza» in Davos steht sein mehreren Jahren im Clinch mit einem Nachbarn. Vor drei Jahren erreichte dieser Nachbar, Eigentümer mehrerer Wohnungen an der Skistrasse, dass das in der Landwirtschaftszone liegende Restaurant nicht ausgebaut werden darf.

Damals entschied das Bundesgericht, dass zwar – für Kinder und deren Eltern – ein Bedürfnis für einen Restaurationsbetrieb in unmittelbarer Nähe von Skipisten und Skischulen besteht, dass aber Personen, die am Abend oder in der Nacht essen und feiern möchten, gefälligst die Gastronomiebetriebe in Davos aufsuchen sollen.

Anpassung der Betriebszeiten

Gleichzeitig wies das Bundesgericht die Davoser Behörden an, die bestehenden Bewilligungen – speziell die Betriebszeiten – anzupassen. Für die Richter in Lausanne ist insbesondere ein Restaurantbetrieb zur Nachtzeit in der Landwirtschaftszone eher undenkbar. Die Gemeinde Davos erliess in der Folge im Sommer 2013 vorerst vorläufige Massnahmen und ordnete an, dass das Restaurant – ausser bei Grossveranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung – um 23 Uhr zu schliessen hat.

Gleichzeitig ordnete die Gemeinde an, dass in der Wintersaison 2013/14 täglich von 19 bis 24 Uhr Lärmmessungen vorzunehmen und sämtliche lärmrelevanten Vorkommnisse der Gemeinde zu melden sind.

Beschwerde in Lausanne hängig

Dagegen erhob der Anwohner Beschwerde ans Bündner Verwaltungsgericht. Er beanstandete, dass das Restaurant nicht mit einem Betriebsverbot am Abend und in der Nacht belegt wurde und für den Restaurant, Après-Ski und Barbetrieb nicht eine generelle Betriebsschliessung um 19 Uhr angeordnet worden ist. Das Bündner Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde mit Urteil vom 30. September 2014 ab.

Das Gericht befand, die angeordneten Massnahmen – Lärmmessung, Restaurantschluss um 23 Uhr und Errichtung eines Ordnungsdienstes ab 22 Uhr während der Wintersaison – sei eine durchaus geeignete und adäquate Massnahme zur Verminderung der Lärmimmissionen. Dagegen rief der Anwohner das Bundesgericht an, wo der Fall noch hängig ist.

Definitive Massnahmen verfügt

Inzwischen hat die Gemeinde Davos aufgrund der Erkenntnisse der Lärmmessungen auch die definitiven Massnahmen für den weiteren Betrieb des Restaurants verfügt. Auch dagegen hat der Anwohner Beschwerde ans Verwaltungsgericht erhoben, um deren Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen. (tzi) 

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