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Bezirksgericht Imboden spricht Online-Händler frei

Das Bezirksgericht Imboden hat einen 69-jährigen Schweizer vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs freigesprochen. Somit hat sich der ehemalige Online-Händler erfolgreich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gewehrt.

Südostschweiz
16.09.14 - 21:50 Uhr

Domat/Ems. – Mit Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft Graubünden im Januar dieses Jahres einen 69-jährigen Schweizer des mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen und ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken sowie einer Busse von 2100 Franken bestraft. Gegen diesen Entscheid erhob der Bestrafte Einsprache und so befasste sich am Dienstag das Bezirksgericht Imboden mit dem Fall.

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Inhaber und Geschäftsführer einer inzwischen Konkurs gegangenen Online-Handelsfirma für elektronische Produkte vor, drei seiner Kunden betrogen zu haben. Zum Zeitpunkt der über die Website seiner Firma erfolgten Kaufverträge habe er nicht über die entsprechenden Kaufgegenstände (Lautsprecher für 4410 Franken, Verstärker für Plattenspieler im Wert von 288 Franken und ein TV-Gerät für 1955 Franken) verfügt.

Bestellung nie erhalten

Die drei Kunden hätten ihre Bestellung nie erhalten und ihre Vorauszahlungen habe der Beschuldigte zur Bezahlung anderer Rechnungen verwendet. Der Verkäufer habe seine Kunden nicht darüber informiert, dass er Zahlungsausstände gegenüber seinen Lieferanten hatte, dass die Lieferung bestellter Ware von der Vorauszahlung seinerseits abhing und dass er über die von seinen Kunden bestellte Ware aufgrund dieser Zahlungsausstände gar nicht verfügen konnte.

Anklage forderte Schuldspruch

Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrem Schlussbericht fest, dass derartige Geschäftsgebaren nicht toleriert werden dürfen. Sie beantragte Schuldspruch und die von ihr bereits im Strafbefehl ausgesprochene bedingte Geldstrafe und Busse. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch von Schuld und Strafe. Er wies darauf hin, dass sein Mandant mit seiner Online-Handelsfirma in den besten Zeiten einen Jahresumsatz von 2,5 Millionen Franken erzielen konnte und 13 000 bis 14 000 Kunden bedient hatte. Dabei habe er den Kunden nie vorgetäuscht, dass er die Waren selber an Lager habe.

Sein Mandant sei bei Vertragsabschluss davon überzeugt gewesen, die bestellten Geräte beschaffen zu können und somit sei eine Täuschung zu verneinen. Dass die Waren in den drei eingeklagten Fällen nicht hätten geliefert werden können, bedaure sein Mandant sehr. Sein Mandant habe alles versucht, um seine Aktiengesellschaft vor dem Konkurs zu retten und auch noch über 200 000 Franken Privatvermögen in die Firma gesteckt. Für eine Verurteilung wegen Betrugs fehle es zudem an der Bereicherungsabsicht. Auch sei sein Mandant nicht verpflichtet gewesen, seine Kunden über seine finanziellen Schwierigkeiten aufzuklären. Der Anwalt forderte nebst dem Freispruch auch noch eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 3000 Franken für seinen Mandanten.

Direkten Vorsatz ausgeschlossen

Das Bezirksgericht Imboden sprach den Angeschuldigten von Schuld und Strafe frei. In der Urteilsberatung konnte sich das Gericht darauf beschränken, zu prüfen, ob der Angeschuldigte vorsätzlich gehandelt hat. Aufgrund der Aktenlage schloss das Gericht direkten Vorsatz aus und auch ein Eventualvorsatz wurde verneint. Das Gericht hat ausgeschlossen, dass der Angeschuldigte im Zeitpunkt des Abschlusses der drei Kaufverträge in Kauf genommen hat, dass er diese nicht erfüllen kann. Die vom Anwalt beantragte Umtriebsentschädigung hat das Gericht abgelehnt. (thg)

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