×

Betrugsfall Ems-Chemie: Mittäter im Strafvollzug

Derjenige Mann, der zusammen mit dem Chef des Rechnungswesens die Ems-Chemie um Millionen erleichtert hat, verbüsst seine Strafe in der Vollzugsanstalt Realta. Der Haupttäter ist nach wie vor auf freiem Fuss.

Südostschweiz
11.07.14 - 08:50 Uhr

Domat/Ems/Cazis.– Die Betrügereien waren vor neun Jahren aufgeflogen. Staatsanwaltschaft und Polizei ermittelten fünf Jahre lang. Schliesslich standen der damals 74-jährige ehemalige Chefbuchhalter der Ems-Chemie und sein 66-jähriger Komplize, ein ehemaliger Verkäufer, im Sommer 2000 vor dem Bezirksgericht Imboden.

Die Richter urteilten, dass die beiden ihre Arbeitgeberin mit fiktiven Rechnungen um zehn Millionen Franken betrogen haben. Zudem hat der Buchhalter Schecks von über drei Millionen Franken ohne geschäftlichen Grund ausgestellt. Die Strafen fielen drakonisch aus. Der Haupttäter kassierte acht, sein Komplize vier Jahre Gefängnis. Die Pensionäre rekurrierten, worauf das Kantonsgericht die Freiheitsstrafen auf fünfeinhalb und auf drei Jahre senkte.

Rekurs um Rekurs

Auch das akzeptierten die Verurteilten nicht, sie gelangten ans Bundesgericht. Den Rekurs des Komplizen wiesen die Lausanner Richter im Juli letzten Jahres ab. Das Urteil gegen den Buchhalter schickten sie hingegen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Der Tatbestand des Check-Betrugs sei nicht ausreichend begründet worden, wurde beanstandet. Das Kantonsgericht bestätigte aber letzten Herbst sein erstes Urteil.

Auch dagegen konnte der Verurteilte wieder Einsprache am Bundesgericht erheben, und er hatte auch damit Erfolg. Die höchsten Richter entschieden im April dieses Jahres, bei der Festsetzung des Strafmasses sei zu berücksichtigen, dass 55 Checkbezüge inzwischen verjährt seien und sich die Deliktsumme somit um eine Million Franken verringert habe. Bislang ist kein erneutes Urteil des Kantonsgerichts bekannt. Doch wie das auch ausfällt: Auch dagegen kann in Lausanne rekurriert werden. Und so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der Buchhalter in Freiheit.

Nach Spitalaufenthalt abgeholt

Weniger Glück hat sein Kompagnon. Er forderte vom Bundesgericht eine Revision des Entscheids, auf seinen Rekurs nicht einzutreten. Aber auch dieses Begehren wurde abgelehnt. Dagegen werde er sich nun am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Wehr setzen, liess der inzwischen 70-Jährige die "Südostschweiz" aus der Vollzugsanstalt Realta wissen. Er sei am 25. Juni in seiner Wohnung verhaftet und nach Realta gebracht worden.

Der Häftling will sich gegen die Inhaftierung wehren und hat einen Churer Anwalt beauftragt, diesbezüglich seine Rechte zu vertreten. Die sogenannte Hafterstehungsfähigkeit sei nicht gegeben. Ins Gefängnis gesteckt worden ist er nach seinen Angaben kurz nach einem Spitalaufenthalt wegen Kreislauf- und Herzproblemen. Sein Blutdruck steige bis auf 220, klagt der Mann. (han)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu MEHR